Praxisgruppe Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz

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​​​​​​​Unsere Praxisgruppe berät Unternehmen umfassend in Krisensituationen. 

   
Unternehmenskrisen haben die unterschiedlichsten Auslöser und können eine Vielzahl von Ursachen und Auswirkunge​n haben. Keine Krisensituation gleicht einer anderen. Im Rahmen der Krisenbewältigung spielt daher die individuelle und ganzheitliche betriebswirtschaftliche und juristische Beratung eine zentrale Rolle.
   
Die Praxisgruppe Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz bietet Ihnen langjährige Erfahrung im nationalen und internationalen Restrukturierungs-, Sanierungs- und Insolvenzumfeld sowie besondere Expertise in einer Vielzahl unterschiedlicher Branchen, zum Beispiel der Automobilindustrie, Bauwirtschaft, Chemische Industrie, Dienstleistungen, Einzelhandel, Elektronik und Elektrotechnik, Energiewirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Maschinenbau, Medien, Produktion, Technologie, Transportwirtschaft und Logistik.
   
 Zu unseren Mandanten gehören insbesondere Unternehmen in der Krise, Gesellschafter, Kreditinstitute sowie sonstige Finanzierer bei ihren Engagements an Unternehmen in der Krise, Investoren im Rahmen der Beteiligung an Unternehmen in der Krise sowie Insolvenzverwalter.  
  
Unser Beratungsansatz richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten.  

Unternehmen in der Krise 

​Unternehmen sind in Krisensituationen gezwungen, sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Fragen in kurzer Zeit zu bewerten und zu lösen. RSI unterstützt dabei mit einem ganzheitlichen Ansatz, der beide Bereiche eng verzahnt.  
  
Auf juristischer Seite identifiziert RSI frühzeitig mögliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände oder sonstige Organe und klärt über Handlungspflichten sowie Handlungsmöglichkeiten auf. Auch vertritt RSI diese im Zivilprozess. 
  
Darüber hinaus betrachtet RSI die betriebswirtschaftlichen Ursachen der Unternehmenskrise und prüft sämtliche betriebswirtschaftlichen Optionen zur Sanierung des Unternehmens. Damit Banken, Gesellschafter und andere Kapitalgeber Vertrauen in den Sanierungsweg gewinnen, plausibilisiert RSI bestehende Unternehmensplanungen oder erstellt gemeinsam mit dem Unternehmen belastbare Planungen. Bei komplexen Finanzierungsfragen übernimmt RSI die Moderation zwischen dem Unternehmen und den beteiligten Kreditinstituten, um tragfähige Lösungen zu finden. Sind vertiefte Analysen gefordert, entwickelt RSI fundierte Sanierungskonzepte und Gutachten, beispielsweise nach IDW S6, um Gläubigern klare Perspektiven aufzuzeigen und eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen. 
   
Sollte sich die Krise weiter verschärfen, berät RSI zur strukturierten Vorbereitung eines Restrukturierungsverfahrens nach dem StaRUG oder eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Dabei zeigt RSI Chancen sowie Risiken dieser Verfahren auf. Ziel ist stets, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und dem Management die nötigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um langfristig wieder auf Erfolgskurs zu kommen. Ist ein Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltungsverfahren geeignet oder erforderlich, um eine Sanierungsbasis zu schaffen und das Unternehmen neu aufzustellen, begleitet RSI das Unternehmen bis zur erfolgreichen Beendigung des Verfahrens.
  

​Insolvenzverwalter  

RSI unterstütz Insolvenzverwalter bei der Steuerung des Insolvenzverfahrens und der bestmöglichen Befriedigung von Gläubigerinteressen.  
  
RSI unterstützt Insolvenzverwalter gezielt bei allen Fragestellungen rund um Distressed M&A, indem wir den Unternehmensverkauf in der Insolvenz strategisch vorbereiten und begleiten. Unser interdisziplinäres Team übernimmt dabei die Investorensuche, strukturiert den Transaktionsprozess und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung von Asset- oder Share-Deals.  
  
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Ermittlung und Durchsetzung von Insolvenzanfechtungs- und Haftungsansprüchen. RSI prüft, ob Transaktionen vor Insolvenzeröffnung insolvenzrechtlich anfechtbar sind. Wir erstellen hierzu fundierte Analysen zu Anfechtungs- sowie Haftungsansprüchen und führen, falls nötig, gerichtliche Verfahren, um die Rechte des Insolvenzverwalters konsequent durchzusetzen. Somit unterstützt RSI Insolvenzverwalter effektiv bei der Mehrung der Insolvenzmasse und stellt sicher, dass alle relevanten Möglichkeiten ausgeschöpft werden. 
  
Darüber hinaus verfügt RSI über ein internationales Netzwerk in 48 Ländern mit insgesamt 106 Standorten. Dadurch sind wir in der Lage, für den Insolvenzverwalter die Sicherung von Massegegenständen im Ausland effektiv zu gewährleisten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten reagieren wir schnell auf lokale Besonderheiten des jeweiligen Insolvenzrechts und binden unsere ausländischen Kolleginnen und Kollegen ein. 
 

Kredit​​​institute 

Für Kreditinstitute stellt die Zusammenarbeit mit Krisenunternehmen eine Herausforderung dar, da hier sowohl die Sicherung bestehender Engagements als auch mögliche Haftungsfragen in den Fokus rücken.  
  
RSI unterstützt Banken in Krisenengagements, indem wir fundierte Grundlage für Kreditentscheidungen schaffen. Regelmäßig werden dazu Sanierungskonzepte oder Sanierungsgutachten (insbesondere nach IDW S6) erstellt, welche die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Hierbei werden die Sanierungsfähigkeit und das Geschäftsmodell eines Unternehmens eingehend geprüft sowie Handlungsempfehlungen erarbeitet. Abhängig von den konkreten Anforderungen übernimmt RSI aber auch die Erstellung und Plausibilisierung von Unternehmensplanungen. Dabei wird geprüft, ob die Planungsannahmen realistisch sind und ob die Prognosen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Gegebenenfalls werden alternative Szenarien entwickelt, um Kreditinstituten eine solide Informationsbasis für ihre Entscheidungen zu liefern. 
  
Neben der Analyse und Konzeption bietet ein konsequentes Umsetzungsmanagement sowie ein effektives Projektcontrolling. Hierzu zählen die Koordination aller Beteiligten, die laufende Überprüfung von Maßnahmenfortschritten und die Anpassung von Strategien, sobald Abweichungen erkennbar sind. Somit bleibt das Sanierungsziel zu jeder Zeit im Fokus. Dazu gehört ein strukturiertes Bankenreporting, welches die relevanten Kennzahlen transparent darstellt und einen regelmäßige Berichte über die finanzielle und operative Entwicklung des Unternehmens liefert.  

Inves​​toren 

Investoren, die sich an Unternehmen in Krisensituationen beteiligen oder bestehende Engagements absichern möchten, müssen sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Aspekte sorgfältig abwägen.  ​
  
RSI liefert dem Investor, der sich an einem Krisenunternehmen beteiligen will, ein Rundum-Paket an Analysen und Beratungsleistungen: Zunächst wird detailliert geprüft, in welcher Krisenphase sich das Unternehmen befindet, ob Insolvenzantragspflichten bestehen und welche Haftungsrisiken sich ergeben könnten. Anschließend unterstützt RSI bei der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Strukturierung der Transaktion. Abhängig von der Risikoeinschätzung kann ein Asset Deal, ein Share Deal oder der Erwerb im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die beste Option darstellen. Dank fundierter betriebswirtschaftlicher Expertise erstellt RSI belastbare Planungen und prüft die Sanierungsfähigkeit des Zielunternehmens. So werden potenzielle Finanzierungsbedarfe transparent, die über den eigentlichen Kaufpreis hinausgehen könnten. Zugleich wird das rechtliche Umfeld beleuchtet, um etwaige Risiken zu minimieren und das Vertragswerk bestmöglich im Investoreninteresse zu gestalten. 
  
Ist eine bestehende Beteiligung bereits deutlich in der Krise, unterstützt RSI bei der Evaluierung und Umsetzung von Sanierungsstrategien – seien es außergerichtliche Maßnahmen, ein Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren oder eine Sanierung über den Insolvenzplan.  
  
Das Beratungsangebot von Rödl & Partner im Insolvenzrecht umfasst insbesondere: 
  • Vorbereitung und Durchführung von Insolvenzverfahren (z.B. Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzplan )
  • Vorbereitung und Durchführung von Restrukturierungsverfahren gemäß StaRUG (z.B. Sanierungsmoderation, Restrukturierungsplan)
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Options- und Risikoanalyse mit Blick auf die Unternehmenskrise (z.B. Transparenzbericht) 
  • Kauf oder Verkauf aus der Insolvenz innerhalb und außerhalb eines Insolvenzplanes 
  • Sanierungs- und insolvenzrechtliche Präventivberatung und Prozessführung (z.B. Organhaftung, Insolvenzanfechtung) 
  • Sanierungskonzept/-gutachten und Planplausibilisierung z.B. IDW S6 
  • Gläubigerrechte in der Unternehmenskrise und Insolvenz (z.B. Bestellung insolvenzfester Sicherheiten, Durchsetzung der Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren, Vertretung im Gläubigerausschuss) 
  • Stakeholdermoderation in der Unternehmenskrise  (z.B. Bankenmoderation, Gesellschaftermoderation) 
  • Controlling und Reporting in Sanierung und Insolvenz 
  • Bescheinigung nach § 270b InsO 
  • Prüfung von Insolvenzgründen 
  • Asset Protection /Vermögenssicherung 
  • Außergerichtlich Schuldenbereinigung ​

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