Weitergabebedingungen

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Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („Rödl & Partner“) wurde durch die Bayern Card-Services GmbH-S-Finanzgruppe („Auftraggeber“ oder „BCS“) beauftragt, eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit der Internen Revision der BCS gemäß ISAE 3000 (Revised) für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2024 durchzuführen. 
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Rödl & Partner stellt Ihnen auf Wunsch des Auftraggebers den Bericht unter den nachstehenden Bedingungen für die Weitergabe des Berichts („Release Letter“) zur Verfügung. Mit Übermittlung Ihrer Anfrage zur Übersendung des Berichts wie auch durch das Markieren, diesem Release Letter (und anderen Bedingungen) zuzustimmen, erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesem Release Letter und seinen Bedingungen und versichern, zur Erteilung des Einverständnisses / der Zustimmung selbst und namens des den Bericht empfangenden Unternehmens befugt zu sein:
  
1. Dem Bericht liegt ausschließlich die Beauftragung durch den Auftraggeber zur Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Internen Revision gemäß ISAE 3000 Revised) zugrunde.

2. Der Bericht wurde auf der Grundlage der spezifischen Anforderungen und Interessen des Auftraggebers und nicht im Hinblick auf Ihre besonderen Bedürfnisse erstellt. Der bereitgestellte Bericht kann nur ein Teilaspekt für Ihre Beurteilung sein und ersetzt nicht Ihre eigenen notwendigen Analysen und Auswertungen. Daher übernimmt Rödl & Partner keine Verantwortung dafür, dass die in dem Bericht enthaltenen Informationen für Ihre Zwecke ausreichend oder geeignet sind. Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Rechts- und/oder Sachlage, die nach Fertigstellung des Berichts aufgetreten sind oder zukünftig eintreten oder bekannt werden, die Beurteilung oder die in dem Bericht gezogenen Schlussfolgerungen beeinflussen können.

3. Rödl & Partner haftet nur für eigene Arbeit und Ergebnisse; jede gesamtschuldnerische Haftung mit Dritten ist ausgeschlossen. Die Haftung von Rödl & Partner aus diesen Bedingungen und dem Bericht beschränkt sich auf den Ihnen durch Verschulden von Rödl & Partner entstandenen, vorhersehbaren Schaden. 

4. Rödl & Partner haftet Ihnen gegenüber und sämtlichen anderen Empfängern, die Zugang zu dem Bericht erhalten, nur in dem Umfang, in dem Rödl & Partner dem Auftraggeber gegenüber gehaftet hätte, wenn dieser der einzige Empfänger des Berichts wäre. Die Haftung von Rödl & Partner reduziert sich außerdem um den Betrag, den wir an den Auftraggeber oder mit ihm verbundene Unternehmen in Bezug auf denselben Sachverhalt als Schadensersatz geleistet haben.

5. Die Haftung von Rödl & Partner nach diesen Bedingungen und aus dem Bericht gegenüber dem Auftraggeber und allen Empfängern des Berichts ist insgesamt auf einen Betrag von EUR 4.000.000,00 im einzelnen fahrlässig verursachten Schadensfall bzw. auf EUR 5.000.000,00 bei rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang verschiedenerAngelegenheiten beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für einfache und grobe Fahrlässigkeit, jedoch nicht für Vorsatz sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Potentielle Ansprüche sind bis zur Höhe der Haftungsbeschränkung unter allen Anspruchstellern aufzuteilen (§ 428 BGB, Gesamtgläubigerschaft). § 334 BGB wird ausdrücklich nicht abbedungen.

6. Sie verpflichten sich, den Bericht vertraulich behandeln und nicht Dritten gegenüber offenzulegen (ausgenommen Organmitglieder, Mitarbeiter, Abschlussprüfer und Berater, die jeweils gesetzlichen, vertraglichen oder berufsständischen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, sowie mit einem Adressaten verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG), mit Ausnahme der Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder einer vollziehbaren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung.

7. Sollte Rödl & Partner oder einer der Gesellschafter, Organmitglieder oder Mitarbeiter von Rödl & Partner sich aufgrund oder im Zusammenhang mit einer von Ihnen zu ertretenden Verletzung der Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung Schadenersatzansprüchen oder Kosten ausgesetzt sehen, verpflichten Sie sich insofern zur Freistellung auf erstes Anfordern. Eine solche Freistellung bzw. Kosten aus einer Freistellung werden nicht als Ihr Schaden im Sinne dieser Bedingungen erachtet. Wir haften insofern nicht für Ihre etwaige daraus resultierenden Aufwendungen.

8. Weder diese Bedingungen noch der Bericht begründen ein Mandatsverhältnis zwischen uns.

9. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesen Bedingungen oder dem Bericht ist ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zustimmen.

10. Diese Bedingungen und unsere Verpflichtungen hieraus unterliegen deutschem Recht.
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