Gelungener Auftakt: Erster Rechtspolitischer Dialog „Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung in der Kanzlei“

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​veröffentlicht am 30. Januar 2023

 

Mit dem Rechtspolitischen Dialog hat der unlängst gegründete Bundes­verband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) mit dem Forschungs­institut für Anwaltsrecht der Humboldt Universität und dem Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn ein weiteres Format direkt an der Schnittstelle von rechtlicher Praxis und Politik ins Leben gerufen. Den Auftakt bildete am 18. Januar 2023 die Diskussion zur Frage nach „Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung in der Kanzlei" an der Humboldt Universität in Berlin. 

 

Für Rödl & Partner nahmen Dr. Michael Braun und Sebastian Schüssler an diesem Austausch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke teil. Zuvor hatten Herr. Prof. Dr. Thüsing die Hintergründe zum Beschluss des Bundes­arbeits­gerichts (BAG) vom 13. September 2022 zur Arbeitszeiterfassung und Herr Christof Kleinmann insbesondere auch die Kollision anwaltlichen Berufsrechts mit den Vorgaben des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetzes erörtert. 

 

Die politischen Vertreter der Regierungskoalition bestätigten, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, noch im ersten Quartal einen Gesetzentwurf als Reaktion auf den Beschluss des BAG vorzulegen und die Arbeitszeiterfassung neu zu gestalten. Allerdings scheinen einige berufsspezifische Besonderheit bislang noch nicht in die politischen Überlegungen einbezogen zu sein. So wurden im Rechts­poli­tischen Dialog Möglichkeiten der Bereichsausnahmen etwa für Berufe mit eigenem Berufsrecht oder für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erörtert, deren Einkommen bestimmte Grenzen über­schrei­tet. 

 

Andere Länder in Europa, etwa Österreich, haben bereits gesetzliche Fakten geschaffen, um bestimmten Berufsgruppen auch künftig die nötige Flexibilität in der Handhabung der Arbeits­zeit­gestaltung zu ermöglichen. Rödl & Partner wird sich zusammen mit dem BWD weiter aktiv am Dialog mit der Politik beteiligen, um insbesondere auch den internationalen Vergleich in die politische Meinungsbildung einzubringen. Schließlich basiert der Beschluss des BAG auf dem sogenannten „Stechuhr-Urteil" des EuGH vom 14. Mai 2019. Entscheidend ist damit letztlich die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG), welche allerdings Abweichungen zugunsten bestimmter Berufsgruppen durchaus ermöglicht. Die Frage bleibt, ob der deutsche Gesetzgeber davon Gebrauch machen wird.

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Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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