Festlegung der Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas für die 3. Regulierungsperiode - OLG Düsseldorf verhandelt am 17.01.2018

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Nürnberg, 11. Mai 2017: Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird am 17.01.2018 über die Beschwerden gegen die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas für die 3. Regulierungsperiode verhandeln. Die Bundesnetzagentur hatte mit den Festlegungen BK4-16-160 und BK4-16-161 am 05.10.2016 die Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas für Neuanlagen auf 6,91 % und für Altanlagen auf 5,12 % bestimmt. Gegen diese Festlegungen richten sich mehr als 1.000 Beschwerden, die von Strom- und Gasnetzbetreibern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angestrengt wurden.
 
Gegenstand der Beschwerden sind dabei insbesondere die von der Bundesnetzagentur gewählten und der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze zugrunde liegenden Eingangsgrößen Umlaufsrendite (Basiszinssatz), Risikofaktor sowie Marktrisikoprämie. Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die Höhe der Marktrisikoprämie. Mit dem gewählten Ansatz von 3,80 % weicht die Bundesnetzagentur diametral von der Einschätzung der Netzbetreiber, der Branchenverbände sowie unabhängiger Kapitalmarktexperten ab.
 
In den von Rödl & Partner begleiteten Beschwerdeverfahren hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung zu den Beschwerden am 17.01.2018 in Düsseldorf stattfinden wird und beabsichtigt ist, ein Sachverständigengutachten insbesondere zur Höhe der Marktrisikoprämie einzuholen.
 
Rödl & Partner berät eine Vielzahl von Strom- und Gasnetzbetreibern in regulatorischen Fragen und vertritt deren Interessen in Behörden- und Gerichtsverfahren.

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