Rödl & Partner berät die Stadt Leipzig bei der Vergabe einer Stromkonzession an die Stadtwerke Leipzig GmbH

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​​Köln/Nürnberg, 19.08.2016: Der Weg für die Vergabe der Stromkonzession in Leipzig ist frei. Nachdem die Stadt Leipzig im vergangenen Jahr nach der Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Gaskonzession mit Unterstützung von Rödl & Partner wirksam an die Stadtwerke Leipzig GmbH​ vergeben durfte, konnte mit der Stadtwerke Leipzig GmbH nun auch ein wirksamer Stromkonzessionsvertrag abgeschlossen werden.
 
Das erstmalig mit Veröffentlichung aus dem Jahr 2008 begonnene Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession ist seit einigen Jahren Gegenstand bundesweiter Presseberichterstattung. Zunächst waren die Konzessionsvergaben gescheitert, da sowohl Bundeskartellamt, als auch das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden Zweifel an der Rechtmäßigkeit erhoben hatten. Das OLG untersagte seinerzeit letztlich den Abschluss eines Konzessionsvertrages durch einstweilige Verfügung. Ein in der Folge neu aufgesetztes Verfahren konnte nunmehr erfolgreich zu Ende geführt werden.​​​
 
Im Jahr 2014 übernahm Rödl & Partner unter Federführung von Rechtsanwalt Patrick Embacher die Begleitung der Stadt Leipzig. Das neu durchgeführte Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession wurde – nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Leipzig – durch die unterlegene Altkonzessionärin, die envia Mitteldeutsche Energie AG, erneut im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Landgericht Leipzig überprüft (04 HK O 1006/16). Nachdem zunächst eine einstweilige Verfügung ergangen war, wurde diese nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufgehoben und der Antrag am 17.08.2016 zurückgewiesen. Die Urteilsgründe stehen noch aus.
 
Im Zuge der umfangreichen bundesweiten Beratung bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen wird Rödl & Partner vielfach mit der gerichtlichen Vertretung in Verfahren zur Überprüfung von Auswahlentscheidungen in einstweiligen Verfügungs- sowie Hauptsacheverfahren durch Kommunen und Energieversorgungsunternehmen betraut. Rödl & Partner unterstreicht mit dem Mandat der Stadt Leipzig erneut seine führende Position im Bereich der energierechtlichen Begleitung und prozessrechtlichen Vertretung von Städten und Gemeinden bei Konzessionsvergaben. Im Jahr 2016 ist dies – nach einigen Entscheidungen des LG Köln (Aktenzeichen 88 O Kart 83/15; 88 O Kart 63/15; 88 O Kart 64/15; 88 O Kart 65/15) bereits das fünfte gerichtliche Urteil, welches die Rechtmäßigkeit eines von Rödl & Partner begleiteten Verfahrens zur Vergabe einer Strom- oder Gaskonzession bestätigt.
 

Berater / Rechtliche Vertreter Stadt Leipzig:

Rödl & Partner Köln

Patrick Embacher, Rechtsanwalt, Senior Associate (Federführung, Energierecht, Kartellrecht, Prozessvertretung)
Henning Fischer, Rechtsanwalt, Partner (Energierecht, Kartellrecht )
Christian Riess, Dipl.-Kaufmann, Senior Associate (Betriebswirtschaftliche Beratung, Netzbewirtschaftungskonzepte)
  

Rödl & Partner Nürnberg

Dr. Thomas Wolf, LL.M., Rechtsanwalt, Partner (Energierecht, Kartellrecht, Prozessvertretung)

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