Rödl & Partner berät Metz Consumer Electronics bei Abschluss des neuen Haustarifvertrags

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Nürnberg, 23.10.2015: Die Metz Consumer Electronics GmbH hat mit der Industriegewerkschaft Metall, Bezirk Bayern, einen neuen Haustarifvertrag abgeschlossen. Dieser gilt für knapp 200 Beschäftigte am Standort Zirndorf. Ziel ist es, den besonderen wirtschaftlichen Bedingungen der TV-Branche Rechnung zu tragen und eine Konsolidierung des Unternehmens zu ermöglichen.


Erst im Juni dieses Jahres hatte der chinesische Elektronikkonzern Skyworth als Investor die TV-Sparte der Metz-Werke übernommen, nachdem das Traditionsunternehmen Metz im November 2014 Insolvenz angemeldet hatte. Der TV-Bereich der Metz-Werke wird seitdem von der Metz Consumer Electronics GmbH fortgeführt.


Die Metz Consumer Electronics GmbH wurde bei den Verhandlungen mit der IG Metall von der Arbeitsrechtspraxis von Rödl & Partner Nürnberg unter Federführung von Dr. Christoph Kurzböck unterstützt. Rödl & Partner hatte Skyworth unter der Leitung von Rainer Schaaf bereits beim Erwerb der TV-Sparte der Metz-Werke beraten. In Zuge der Übernahme wurde nun der neue Haustarifvertrag abgeschlossen.

Berater Metz Consumer Electronics GmbH

Rödl & Partner Nürnberg

Dr. Christoph Kurzböck, LL.M., Rechtsanwalt (Federführung, Verhandlungsführung, Arbeitsrecht)

Cornelia Schmid, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Associate Partner (Arbeitsrecht)


Inhouse

Dr. Norbert Kotzbauer, Geschäftsführer Metz Consumer Electronics GmbH
Wolfgang Frey, Leitung Personalwesen


Vertragspartner IG Metall

IG Metall Bayern

Klaus-Dieter Winnerlein, 2. Bevollmächtigter der Fürther IG Metall (Verhandlungsführung)

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Partner

+49 911 9193 1624

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