Asbestzementleitungen in Bayern – ein weiterhin ungelöstes Problem

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​Rohrleitungen aus Asbestzement wurden bundesweit über Jahrzehnte im Wasserleitungsnetz verbaut. Seit 1993 gelten in Deutschland Herstellungs- und Verwendungsverbote für Asbestprodukte. Der Weiterbetrieb und die Instandhaltung der langlebigen Rohre sind allerdings weiterhin zulässig. Aufgrund vielfältiger Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass beim Kontakt mit Trinkwasser keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher besteht. Die Bayerische Gewerbeaufsicht blockiert gleichwohl neuerdings Instandhaltungsvorhaben und stellt Wasserversorger und Abwasserentsorger in Bayern damit vor enorme Herausforderungen.

 

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Victoria von Minnigerode

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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