Europarechtliche Fußangeln in der Energie- und Wasserversorgung? Zahlungsverbot für unbestellte Ware und Widerrufsbelehrung für konkludente Versorgungsverträge (Teil 2)

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Der EuGH hat bei oberflächlicher Betrachtung mit seiner aktuellen Entscheidung zur europarechtlichen Vereinbarkeit konkludenter Wasserversorgungsverträge mit dem europarechtlichen Verbot der Entgeltforderung für unbestellt zugesandte Ware das Instrument des konkludenten Versorgungsvertrags gestärkt. Bei genauerer Betrachtung bleiben jedoch europarechtliche „Fußangeln” – insbesondere für andere Versorgungssparten – bestehen (Teil 1). Dies gibt Anlass, auch das europarechtliche Verbraucherschutzinstitut des Widerrufsrechts auf die Vereinbarkeit mit konkludenten Vertragsschlüssen zu untersuchen, um in der Versorgungspraxis häufig bestehende Risiken durch Anpassung der Vertriebsprozesse und der AGB-Gestaltung zu mindern (Teil 2).

 

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Joachim Held

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