Wasserschutzgebiete vs. Grundeigentum, oder:

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​Die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zu den Folgen von Verfahrensfehlern bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten spielt  Schutzgebietsgegnern in die Hände. Der Schutz für das Wasser, der wichtigsten Grundlage allen Lebens, bleibt dabei auf der Strecke. Der Grundwasserschutz sollte – nicht nur angesichts der Folgen des Klimawandels – im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Mit wenigen verfahrensrechtlichen Modifikationen könnten die Belange des Grundwasserschutzes im Festsetzungsverfahren gestärkt werden, ohne dass dadurch die Belange der Grundeigentümer zu kurz kämen.

 

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Guido Morber, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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