Die BetrSichV gilt überall im FM, aber für jeden FM-Akteur anders

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​Von Ulrich Glauche und Henning Wündisch
Der Facility Manager November 2015
 
In den Ausgaben April, Mai und Juni 2015 dieser Zeitschrift waren Beiträge zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erschienen, bei denen überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzüge, Druckanlagen und Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen) behandelt wurden. Dieser Beitrag knüpft an diese Reihe an und thematisiert einige grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anwendung im FM unter Berücksichtigung der Rollen von Vermieter, Mieter, Nutzer, FM Auftraggeber und FM-Dienstleister.
 

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