Das Hochwasser hat in vielen Teilen Bayerns erhebliche Schäden verursacht

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​Welche Pflicht den Vermieter trifft

 

Von Andreas Griebel

Bayerische Staatszeitung Nr. 25 vom 21. Juni 2013

 

Gerade aktuell sind die Bilder der Naturkatastrophe an großen deutschen Flüssen. Mieter und Vermieter sind gleichermaßen betroffen. Doch wer haftet für die Schäden an der Mietsache, der Mieter selbst oder doch der Vermieter?

Wessen gemietete Immobilie vom Hochwasser betroffen ist, kann Ansprüche gegen den Vermieter haben. Denn Nässe und Feuchtigkeit stellen grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter kann zu Recht die Miete kürzen. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an.

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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