Musikunterricht in Mietwohnung nicht zulässig

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Von Andreas Griebel

Wirtschaftswoche Online vom 14. April 2013

 

Vermieter müssen die gewerbliche Nutzung von Wohnräumen nicht dulden. Stört die geschäftliche Tätigkeit den Hausfrieden, ist eine Kündigung der Mieter zulässig, entschied der Bundesgerichtshof.

 

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Musiklehrer in der Wohnung, die seine Mutter angemietet hatte, ohne Zustimmung des Vermieters Gitarre unterrichtet. Dabei wurde mit jeweils zwölf Schülern an drei Werktagen pro Woche das Maß des Zumutbaren allerdings deutlich überschritten. Als der Lehrer nach dem Tod der Mutter in das Mietverhältnis eintrat, kündigte der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich. Zu Recht: Die unerlaubte gewerbliche Nutzung müsse der Vermieter nicht dulden, stellte das höchste deutsche Zivilgericht klar.

 

 

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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