Rechtsgrundlagen und Pflichten für Auftragnehmer und -geber

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Von Tanja Nein

Der Facility Manager Januar/Februar 2013

 

Dokumentationen sind ein wesentlicher Bestandteil der Werkleistung, ihr Fehlen beeinträchtigt den Auftraggeber beim Betrieb der errichteten Bauwerke und Anlagen und wird für den Auftragnehmer unter Umständen sehr teuer. Auseinandersetzungen über Art, Umfang, und Detailierung kann vorgebeugt, wenn die wesentlichen Rahmendaten bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden. Im ersten Teil des Beitrags über die Dokumentation von Bauleistungen lesen Sie, worauf dabei zu achten ist.

 

 

 

 

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Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

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