Verwirrende Bauverträge

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Wirksamkeit solcher Klauseln ist fraglich
 

Von Klaus Forster

Bayerische Staatszeitung Nr. 10 vom 7. März 2014

 

Auftraggeber verlangen regelmäßig in ihren Verträgen empfindliche Vertragsstrafen für den Fall, dass der Auftragnehmer vertraglich fixierte Vertragsfristen nicht einhält. Die ausdifferenzierte Rechtsprechung beschäftigt sich immer wieder mit der Frage der Wirksamkeit solcher Klauseln und stellt an eine wirksame Vertragsstrafenklausel hohe Anforderungen. Die Gerichte hatten zum Beispiel folgende Frage zu beurteilen: Ist eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe wirksam? (LG, Berlin, Urteil vom 31. Januar 2012); Was wird aus der Vertragsstrafe bei einvernehmlicher Terminverschiebung? (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2012) usw.

 

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