Was kommt da auf die Wohnungswirtschaft zu?

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Von Andreas Griebel

Der Facility Manager Mai 2014

 

Nach der Mietrechtsreform im Jahr 2013 folgt nun die Mietrechtsnovellierung 2014. Die Wohnungswirtschaft muss sich wieder einmal auf verschärfte Regelungen einstellen. Gleichwohl bietet das neue Gesetz auch Planungs- und Investitionssicherheit für Vermieter, wenn die hier geschaffenen Ausnahmebestände konsequent umgesetzt werden.

 

Der Entwurf der Mietrechtsnovellierung 2014 sieht folgende neuen Regelungen vor: Die Landesregierungen können sogenannte Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung bestimmen, § 556d n. F. BGB.

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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