Steuerliche Datenkrake – Beschaffung personenbezogener Informationen durch das Finanzamt

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Durch die Digitalisierung in der Steuerverwaltung soll das Besteuerungs­ver­fahren schneller und effizienter werden. Das führt aber auch zu einer enormen Informationsflut zugunsten des deutschen Fiskus. Es stellt sich somit die Frage: Woher kommen die Daten und worauf müssen sich Steuerpflichtige künftig einstellen?

 

Die Vergabe der Steueridentifikationsnummer hat der deutschen Finanzverwaltung die Zusammen­führung verschiedenster Daten beim jeweiligen  Steuerpflichtigen und ihre Überprüfung erheblich vereinfacht. Digitale Datenquellen für die Einkommensteuererklärung im Inland sind z.B. 
  • ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale),
  • Rentenbezugsmitteilungen,
  • Meldungen der Krankenkassen über Beitragszahlungen,
  • Eintragungen in Melderegister oder Meldungen der Kindergeldkassen.
     

Bereits jetzt ist der Abruf der vorausgefüllten Einkommensteuer­erklärung möglich. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten werden dann in die Steuererklärung digital eingepflegt. E-Bilanz, elektronische Abgabe von Steuererklärungen und elektronischer Datenzugriff in der Betriebsprüfung ermöglichen eine automatische Auswertung steuerrelevanter Daten sowie den Einstieg in Big Data-Analysen und Risikomanagementsysteme in der Steuerverwaltung.
 

Finanzamt: Kapitalerträge melden

Noch sind Kapitalerträge dem Finanzamt nicht vollumfänglich bekannt. Doch inländische Kreditinstitute liefern schon jetzt weitreichende Informationen zu Kapitaleinkünften – sei es die Höhe des in Anspruch genommenen Freistellungsauftrags, die Höhe der aufgrund Nicht-Veranlagungsbescheinigung freigestellten Kapitalerträge oder die vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellten betrieblichen Einkünfte. Zudem kann das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen selbst den sog. Kontenabruf anstoßen, der Informationen über Kontoinhaber, Vollmachten, Kontoart, Eröffnungs- und Schließungszeitpunkt liefert.
 

Inländische Versicherungsunternehmen melden den Abschluss von Lebensversicherungsverträgen – inländische Versicherungsvermittler sogar den Abschluss mit Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Ausland haben. Es darf also nicht verwundern, wenn in den nächsten Jahren auch die personenbezogene Meldung der Kapitalerträge an das Finanzamt durch deutsche Zahlstellen erfolgen muss, im Gleichklang mit den in naher Zukunft digital an das Ausland zu meldenden Finanzdaten.
 

Beim Kauf von hochwertigen Gütern erfolgt ebenfalls die Weitergabe von personenbezogenen Daten, z.B. werden im Rahmen einer Betriebsprüfung eines Luxusautohändlers Käufer und Kaufbetrag an das Wohnsitzfinanzamt des Käufers gemeldet. Immobilienkäufe und -verkäufe werden über die Grunderwerbsteuer-Finanzämter an die Wohnsitzfinanzämter weitergegeben. Meldepflichten von Banken, Versicherungen, Gerichten und Notaren sorgen dafür, dass Schenkungen und Erbschaften dem Finanzamt bekannt werden, bspw. die Schenkung einer Anleihe aus dem eigenen Depot an den Enkel.
 

CRS: OECD-Regeln lösen EU-Zinsrichtlinie ab

Der internationale Informationsaustausch hat in letzter Zeit an Dynamik gewonnen. Gut 10 Jahre nach der Einführung der EU-Zinsrichtlinie wird sie durch die „Common Reporting Standards” (CRS) der OECD ersetzt. CRS ist eine internationale Übereinkunft von aktuell über 100 Staaten zur jährlichen automatischen grenzüberschreitenden Übermittlung der Kontodaten durch die Kreditinstitute an ausländische Finanzbehörden. Über die Amtshilferichtlinie der EU werden systematisch weitere steuerliche Daten wie Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen sowie Renten und Einkünfte aus Immobilien auf elektronischem Weg übermittelt. Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Muster des Art. 26 des Musterabkommens der OECD sehen Auskunftsersuche durch Einzel- und Gruppenanfragen vor. Die BEPS-Initiative der OECD und deren Umsetzung in europäisches und nationales Recht wird einen weiteren Schub der elektronischen Datenübermittlung einläuten, wie das „Country-by-Country Reporting” (CbCR) über internationale Steuerbelastungen oder den Austausch von „Tax Rulings”.

Bitte beachten Sie:

  • Der „gläserne” Steuerbürger wird in naher Zukunft Wirklichkeit.
  • Grenzüberschreitende Meldungen stehen im Fokus der Finanzverwaltung.
  • Rechnen Sie verstärkt mit Mittelverwendungs- und -herkunftsprüfungen.
  • Reagieren Sie mit einer guten Steuer-Compliance und angemessener Dokumentation, auch im Privatvermögen. 

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Ellen Ashauer-Moll

Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin

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