Ist eine Sache in Ordnung, nur weil es keine Norm gibt?

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veröffentlicht am 03. Februar 2014

von Tanja Nein

 

Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass ein Werk auch dann mangelhaft sein kann, wenn es keine technische Norm gibt, die eine bestimmte Art und Weise der Ausführung vorschreiben würde. Wenn sich aus dem Vertrag und der allgemeinen Verkehrsanschauung ergibt, dass ein Werk bestimmte Eigenschaften aufweisen oder nicht aufweisen sollte, kann die Abweichung davon durchaus einen Mangel darstellen, der den Unternehmer zur Gewährleistung verpflichtet.

 

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Dr. Julia Müller

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