Kurzinformationen IFRS im Überblick

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IFRS für KMU – nunmehr 34 von 35 Trainingsmodulen vorhanden 

Der IASB hat am 02.10.2013 weitere Schulungsunterlagen (training material) für den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (englisch: IFRS for SMEs) veröffentlicht. Dieses Begleitmaterial ist für jeden der 35 Abschnitte des IFRS for SMEs geplant. Es soll die Unternehmen und Prüfer bei der Anwendung des IFRS for SMEs unterstützten sowie beim Erlernen der Normen hilfreich sein.
 
Jetzt wurde ein weiterer Abschnitt (Modul 26 Anteilsbasierte Vergütung) fertiggestellt; somit sind derzeit 34 Module von 35 Modulen verfügbar. Das Trainingsmaterial ist kostenfrei auf der Internetseite des IASB abrufbar.
 

IASB schlägt begrenzte Änderung zum IFRS für KMU vor

Nach einer turnusmäßigen Überprüfung hat der IASB am 03.10.2013 den Entwurf ED/2013/9 begrenzte Änderungen der International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zur öffentlichen Kommentierung veröffentlicht. Hierzu waren im Vorfeld zahlreiche Stellungnahmen aus der Praxis ausgewertet worden. Der Entwurf basiert auf der ersten umfassenden Überprüfung (Comprehensive Review) des IFRS für KMU, welcher im Jahr 2012 begonnen wurde. Die Änderungsvorschläge betreffen vor allem:
 
  • Ansatz und Bewertung latenter Steuern
  • Einarbeitung von Regelungen neuer und geänderter Full IFRS
  • Klarstellungen und Erläuterungen bereits bestehender Regelungen
  • Unterstützende Leitlinien
 
Am umfassendsten sollen Ansatz und Bewertung latenter Steuern geändert werden. Es ist geplant die entsprechenden Regelungen an die aktuellen Vorschriften der Full-IFRS anzugleichen. Insbesondere sollen zukünftig keine latenten Steuern angesetzt werden, die aus erfolgsneutralen Anschaffungsvorgängen resultieren und nicht mit Unternehmenserwerben zusammenhängen (sog. initial recognition exemption).
 
Die übrigen Vorschläge enthalten nur geringfügige Änderungen. So sollen zukünftig bestimmte Erleichterungen gelten, um unverhältnismäßig hohe Kosten oder Aufwand – bspw. bei der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten – zu vermeiden. Daneben beseitigen die Änderungen zahlreiche bisher bestehende Unklarheiten und Inkonsistenzen innerhalb des Standards. Durch die zusätzliche Aufnahme unterstützender Leitlinien (z.B. zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital) soll darüber hinaus die Anwendung des IFRS für KMU weiter vereinfacht werden.
 
Insgesamt zeigt sich, dass der IASB in dem veröffentlichten Entwurf bewusst auf größere Anpassungen verzichtet hat. Der IFRS für KMU soll sich damit als stabiles Regelwerk international etablieren. Gleichwohl  bleibt der Standard für deutsche Unternehmen wenig attraktiv, solange international tätige Familienunternehmen keine Möglichkeit zu einer befreienden Anwendung des IFRS für KMU haben. Mögliche Vorteile einer international vergleichbaren Bilanzierung – bspw. bei der Erschließung neuer Finanzierungsquellen – treten bis dahin in den Hintergrund.
 
Stellungnahmen zu dem Entwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 03.03.2014 auf der Internetseite des IASB einzureichen.
 

Neue Mitarbeitergruppe zur „Disclosure Initiative” vom IASB bekanntgegeben

Der IASB hat die Gründung einer neuen Mitarbeitergruppe für seine Initiative zur Verbesserung der Angabepflichten  bekanntgegeben. Hintergrund sind die Bestrebungen des IASB, die Bedenken hinsichtlich Angabepflichten in den IFRS mit einer kurz- sowie mittelfristig ausgerichteten Strategie zu adressieren. Das DRSC unterstützt personell die neue Mitarbeitergruppe des IASB.
 

IASB veröffentlicht neue Version von IFRS 9 inkl. Hedge Accounting

Am 19.11.2013 hat der IASB eine neue Version von IFRS 9 Financial Instruments veröffentlicht. Diese enthält nunmehr die neuen Regelungen zum Hedge Accounting, welche als Kap. 6 in IFRS 9 eingefügt wurden. Folglich werden die entsprechenden Hedge Accounting-Regeln in IAS 39 ersetzt.
 
Allerdings wird den Unternehmen das Wahlrecht, alternativ die bisherigen Hedge Accounting-Regeln in IAS 39 weiter anzuwenden, gewährt. Weiterhin besteht bei Anwendung der neuen Hedge Accounting-Regeln in IFRS 9 die Möglichkeit, die Spezialregeln in IAS 39 betreffend Portfolio-Fair-Value-Hedges für Zinsrisiken zusätzlich anzuwenden.
 
Zudem wird mit dieser IFRS 9-Version erlaubt, den ergebnisneutralen Ausweis von bonitätsbedingten Fair Value-Änderungen für Verbindlichkeiten, die at Fair Value bewertet werden, vorzeitig umzusetzen, ohne die übrigen Regelungen von IFRS 9 anzuwenden.
 
Die neue Version des IFRS 9 enthält kein Erstanwendungsdatum mehr, so dass der bisher in IFRS 9 enthaltene Zeitpunkt für dessen Erstanwendungspflicht ab 1.1.2015 aufgehoben ist.
 

Änderungen am IAS 19 veröffentlicht

Der IASB hat am 21. November 2013 eine eng begrenzte Änderung des IAS 19 mit dem Titel „Defined Benefit Plans: Employee Contributions (Amendments to IAS 19)” veröffentlicht. Diese Änderung stellt für Unternehmen eine Erleichterung für die Erfassung von Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten zu einem Pensionsplan dar.
 
Infolge dieser Änderung des IAS 19.93 ist es den Unter-nehmen gestattet, Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten in der Periode als Reduktion des laufenden Dienstzeitaufwands zu erfassen, in der die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wurde, sofern die Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre ist. Die Unabhängigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn der Beitrag ein fester Prozentsatz des Gehalts ist. Dagegen besteht keine Unabhängigkeit, wenn z.B. der prozentuale Anteil am Gehalt mit der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit steigt. In diesem Fall ist die bereits im IAS 19.93 enthaltene Vorschrift anzuwenden und die sich aus den Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten ergebenden Leistungen entsprechend den Regelungen des IAS 19.70 über die Dienstzeit zu verteilen. Darüber hinaus werden in IAS 19.93 und IAS 19.94 sprachliche Klarstellungen vorgenommen.
 
Die Änderung des IAS 19 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
 

IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 27

Der IASB hat am 2. Dezember 2013 den Entwurf ED/2013/10 Equity Method in Separate Financial State-ments (vorgeschlagene Änderungen an IAS 27) zur Kommentierung veröffentlicht.
 
Der Entwurf schlägt die erneute Einführung der Option zur Anwendung der Equity-Methode im Einzelabschluss eines Investors für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen vor.
 
Im Zuge der Agendakonsultation 2011 des IASB wurde Kritik an der in 2003 überarbeitete Version des IAS 27 (Anwendung ab 2005) geäußert, welche die Möglichkeit zur Anwendung der Equity Methode strich. So erfordert das nationale Recht einiger Jurisdiktionen die Anwendung der Equity-Methode für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss eines Investors. Im Dezember 2012 wurde daher das Projekt zur Erörterung der erneuten Einführung der Option zur Anwendung der Equity-Methode auf die IASB-Agenda genommen, welches den nun veröffentlichten Entwurf hervorbringt.
  
Stellungnahmen zu dem Entwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 3. Februar 2014 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org einzureichen.
 

IASB veröffentlicht Änderungsvorschläge im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsprojekts

Der IASB hat am 11.12.2013 im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsprojekts einen Standardentwurf (ED/2013/11) mit fünf Änderungsvorschlägen an vier IFRS Standards veröffentlicht. Der interessierten Öffentlichkeit steht die Möglichkeit zur Stellungnahme offen.
 
Bei dem veröffentlichten Entwurf handelt es sich um den AIP-Zyklus (2012-2014). In dem Entwurf wurden Änderungsvorschläge zu folgenden Themen aufgenommen:
 
 
  • IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche:

    Klarstellung, dass ein direkter Übergang von "held for sale" in "held for disposal" (oder umgekehrt) keine Änderung der Bilanzierung nach sich zieht.
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben:

    Klarstellung, dass "servicing contracts" ein sog. "continuing involvement" darstellen und somit bei Angaben zu Transfers einzubeziehen sind.
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben:

    Folgeänderung zu IAS 34 aufgrund der Ergänzung von IFRS 7 (Angaben zur Saldierung, verabschiedet im Dezember 2011), betreffend die Erstanwendung in Zwischenabschlüssen. Dies kann wegen der bereits erfolgten (verpflichtenden) Erstanwendung im Jahr 2013 faktisch nicht mehr geheilt werden; formal wird dennoch IFRS 7.44R teils gestrichen. Für Folgeperioden wird klarstellt, dass diese Angaben in verkürzten Zwischenabschlüssen nur dann zu erfolgen haben, wenn sie auch nach IAS 34 gefordert sind.
  • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer:

    Klarstellungen, dass in Währungsräumen bei der Ermittlung des Diskontierungszines nicht nur Unternehmensanleihen desselben Landes, sondern derselben Währungen zu berücksichtigen sind.
  • IAS 34 Zwischenberichterstattung:

    Klarstellung, dass Angaben entweder im Zwischenabschluss erfolgen sollen oder anderswo im Zwischenbericht, dann aber muss der Zwischenabschluss einen entsprechenden Querverweis enthalten.
 
Stellungnahmen zu dem Entwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 13. März 2014 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org einzureichen.
 

IASB finalisiert AIP-Zyklen 2010-2012 und 2011-2013

Der IASB hat am 12.12.2013 die endgültigen Änderungen zweier Zyklen des Annual Improvements Projects (2010-2012 und 2011-2013) verabschiedet.
 
Sämtliche Änderungen sind ab 1. Juli 2014 verpflichtend und nur prospektiv anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

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