Keine Schneeräumpflicht des Vermieters über Grundstücksgrenze hinaus

PrintMailRate-it

​Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2018, Az.: VIII ZR 255/16

Ein Vermieter, dem die Gemeinde nicht die Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist nicht verpflichtet über seine Grundstücksgrenze hinaus zu räumen und zu streuen.
 
Die Beklagte ist Eigentümerin eines Anwesens, in welchem eine Wohnung an die Ehefrau des Klägers vermietet war. Die Räum- und Streupflicht für den Gehweg vor dem Grundstück lag unstreitig bei der Stadt München. Der Kläger stürzte am 17.01.2010 auf diesem nicht geräumten, öffentlichen Gehweg im Bereich des Grundstückeingangs des obigen Anwesens und fügte sich hierdurch Frakturverletzungen zu. Die Beklagte hatte diesen Gehwegstreifen selbst nicht geräumt bzw. bestreut, da sie der Meinung war, dass sie hierzu nicht verpflichtet sei.
  

Der BGH gab der Beklagten Recht. Der Vermieter sei nur verpflichtet, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache zu ermöglichen, was auch den freien Zugang zum Mietobjekt beinhaltet. Da hier aber der Gehweg öffentlich war und somit nicht zum Grundstück gehörte und dem Vermieter auch die Räum- und Streupflicht durch die Stadt nicht übertragen war, erstreckte sich die Pflicht nicht auf den öffentlichen Gehweg. Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters umfasst regelmäßig nur den Grundstücksbereich. Eine Erstreckung dieser Pflicht auch auf den öffentlichen Weg kann nur bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände angenommen werden.
  

Fazit:

Ohne übertragene Räum- und Streupflicht oder Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände muss der Vermieter seine Pflicht nur innerhalb seiner Grundstücksgrenzen erfüllen.

Kontakt

Contact Person Picture

Harald Reitze, LL.M.

Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York)

Partner

+49 911 9193 1325

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Partner

+49 911 9193 3579

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu