Nutzer von Jobtickets & E-Dienstwagen künftig steuerlich entlastet

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Der Bundesfinanzausschuss hat kürzlich beschlossen, eine Steuerentlastung für elektrisch betriebene Dienstwagen und Jobtickets umzusetzen. Nun hat auch der Bundesrat zugestimmt. Fahrer von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen zahlen bei beruflicher wie auch privater Nutzung weniger Steuern – ebenso Pendler mit einem Jobticket.

 

Der geldwerte Vorteil, der bei einer privaten Nutzung eines Dienstwagens entsteht, wurde bislang mit monatlich einem Prozent des inländischen Listenpreises besteuert. In Zukunft müssen für hybride und rein elektrisch betriebene Dienstwagen nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises abgeführt werden, sofern das Fahrzeug nach dem 31. Dezember dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft wird.


Die Ersparnis durch die Nutzung eines Jobtickets muss zukünftig nicht mehr versteuert werden.

 

 

 

 

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