BHKW-Anlagen als Baustein der Energiewende

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veröffentlicht am 3. April 2014
 
Neben der hocheffizienten Erzeugung von Strom und Wärme eröffnen BHKW-Anlagen Optionen für neue Geschäftsmodelle, Ansätze zur langfristigen Kundenbindung und Möglichkeiten, steuerliche optimierungspotenziale zu heben.
 
Fraglich ist, ob sich in Anbetracht der mittlerweile äußerst dynamischen Rahmenbedingungen (EEG-Eckpunktepapier, Arbeitsentwurf der EEGNovelle, KWKG, StromStG) eher neue Chancen ergeben haben oder auf Risiken reagiert werden muss.


Das BHKW erfüllt nahezu alle Anforderungen der Energiewende und bietet zusätzlich interessante Ertrags- und Einsparoptionen.

Kaum eine Energieanlage kann es mit der Vielfältigkeit von BHKWs aufnehmen. Kaum eine Energieanlage schafft es, die Anforderungen an die Energiewende wie die dezentrale Energieerzeugung, Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit, Ökologie und Energieeffizienz bereits heute so vollumfänglich zu erfüllen. (siehe Abb. 1)

BHKW-Schema
Abbildung 1: BHKW-Schema

Trotzdem bleiben die Zubauzahlen der KWK-Anlagen hinter den Erwartungen zurück und die gesetzlich festgeschriebene Zielgröße der Bundesregierung von 25 Prozent KWK-Strom bis 20201, die sich auch im Koalitionsvertrag wiederfindet, erscheint unrealistisch.
 

Eigenstromanlagen sollen ab August an EEG-Umlage beteiligt werden

Ein Grund, der die KWK- (ebenso auch die PV-) Branche aktuell bereits zum Wehklagen verleitet, ist die im Eckpunktepapier zur EEG-Novellierung angekündigte anteilige Belastung von eigenverbrauchtem Strom der EEG-Umlage.
 
Tabelle EEG-Umlage nach EEG-Novelle

Die Branche erwartet, dass hierdurch die Eigenverbrauchsmodelle (überwiegender Verbrauch des erzeugten Stromes in der eigenen Kundenanlage) unwirtschaftlich werden. Eine generelle Unwirtschaftlichkeit der KWK-Eigenstromprojekte zu vermuten geht womöglich etwas zu weit, jedoch erscheint eine solche Regelung tatsächlich kontraproduktiv zur Erreichung der KWK-Ausbauziele. Weitere Verunsicherung wurde durch die Formulierung im Eckpunktepapier verursacht, nach der auch die Betreiber von Bestandsanlagen zur Eigenstromversorgung künftig an der EEG-Umlage beteiligt werden sollen. Spätestens an dieser Stelle werden Stimmen laut, die von einer Verfassungswidrigkeit der Eigenstrombelastung ausgehen.3 Hier sollten jedoch noch die kommenden Beschlüsse abgewartet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden. 

 

Chancen aus dem Biomethaneinsatz in BHKW

Der Einsatz von Biomethan in BHKWs hatte viele Vorteile mit sich gebracht, da durch langfristige Beschaffungsverträge und einen gesicherten Erlös für die Stromeinspeisung über das EEG stabile und vertretbare Wärmepreise gestaltet werden konnten. Die Betonung liegt leider auf „hatte”, denn nach der Lektüre des Eckpunktepapiers und des EEG-Arbeitsentwurfs stimmen die Meinigen überein, dass voraussichtlich die Bioenergie der große Verlierer der EEG-Novelle sein wird. Der Wegfall der Einsatzstoffvergütungsboni könnte lediglich über einen, aktuell nicht realistischen, deutlich niedrigeren Biomethanpreis aufgefangen werden. Die Wirtschaftlichkeit von (auch bestehenden) Biomethan-Einspeiseanlagen und (ab 01. August 2014) neuen Biomethan-BHKW-Anlagen scheint aktuell mit einem großen Fragezeichen versehen. Unklar ist auch noch, ob und inwiefern der bisher mögliche Wechsel von EEG zu KWKG und zurück nach der EEG-Novelle geregelt werden wird.
 

Förderrahmen für KWK soll unverändert belassen werden

Unberührt hiervon und auch von der neuen EEG-Umlagenbelastung sind die klassischen KWKG-Projekte, die mit Erdgas im wärmegeführten Betrieb über Nahwärmekonzepte und eine herkömmliche Einspeisung der erzeugten Strommengen ihre Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen müssen. Erlöse werden so über den KWK-Zuschlag, den Verkauf der erzeugten Wärme, den sog. „üblichen Preis” für die Stromeinspeisung (KWK-Baseload) und einen Ausgleich für die vermiedenen Strom-Netznutzungsentgelte erwirtschaftet. Ferner sind Fördermittel für den Bau der Wärmeleitungen oder die Errichtung eines Wärmespeichers beantragbar.
  
Die Wirtschaftlichkeit entsprechender Projekte leidet allerdings unter dem historisch niedrigen Erlös für die Stromeinspeisung, der mancherorts nur teilweise durch einen günstigen Gaspreis und Preiserhöhungen der Wärmevermarktung aufgefangen werden kann.

 

 

Contracting bleibt ein chancenreiches Geschäftsfeld

Lösungsansätze hierfür können Contracting-Modelle sein, die als Vertragszweck neben der herkömmlichen Wärmelieferung auch eine teilweise oder komplette Stromversorgung haben. Durch die direkte Stromlieferung kann der aktuell niedrige KWK-Baseload umgangen werden, die anderen Erlösbestandteile (KWKG-Zuschlag, Netzentgelte, Wärmeerlöse…) bleiben erhalten. Stadtwerke eignen sich besonders für entsprechende Geschäftsmodelle, da sie häufig bereits den Kundenkontakt, die Prozesse und das Personal für Anlagenbetreuung sowie die Abrechnung haben (der Service kommt vom Modulhersteller). Entscheidend ist für Stadtwerke jedoch ein anderer Aspekt: langfristige Kundenbindung! Der Trend der letzten Jahre setzt sich fort, steigende Endkundenstrompreise bewegen die Abnehmer häufig zum Wechsel zu günstigen Discount-Anbietern. Contractingmodelle können mit individuellen Vertragslaufzeiten von teils über zehn Jahren dieser Entwicklung entgegenwirken, da hier nicht nur der reine Preis für die Energielieferung, sondern auch Dienstleistungen und Service eine Rolle spielen. Gerade Unternehmen des Mittelstands, Gewerbekunden, Hotels, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen können durch die Auslagerung der Energieversorgung Kapital und Personalaufwand wieder auf ihre eigentlichen Kerngeschäftsfelder fokussieren.
  

Umfangreiche Einsparpotenziale bleiben vorhanden

Auch abseits von Contractingmodellen können der Betrieb von BHKWs und eine sinnvolle Stromnutzung Einspareffekte mit sich bringen, insofern die hierfür nötigen Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Energiesteuerrückerstattung (u.a. hocheffiziente, nicht abgeschriebene KWK-Anlage, Jahresnutzungsgrad über 70 Prozent)
  • Stromsteuerbefreiung (u.a. KWK-Anlage unter 2 MWel, Stromlieferung an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang)
  • Netzentgelte (je nachdem, ob und in welchem Umfang eine Netznutzung erfolgt) 
  • (noch) EEG-Umlage (Eigenstromprivileg bei Verbrauch im räumlichen Zusammenhang)
  
Relevant für kommunale Energieversorger ist ebenso die Eigenschaft eines BHKWs nach Erfüllung weiterer Voraussetzungen, einen steuerlichen Querverbund zu begründen.
  
Gegebenenfalls lassen sich so die Gewinne des Versorgungsbetriebes und die Verluste des Schwimmbadbetriebes miteinander verrechnen, um letztlich die Steuerbelastung zu optimieren.
  
  

Innovationen und Zukunftsmodelle

Je nach Anforderung können BHKWs demnach vielfältigste Chancen zur Einsparung, zur Optimierung oder für die Erschließung neuer Geschäftsfelder bieten. Auch technisch scheinen BHKWs für die Zukunft gerüstet: Nach der Ausrüstung mit einer Fernsteuerung (Funk, LAN, WLAN, ISDN, DSL, etc.) kann ein BHKW als „Smard-Grid-Ready” bezeichnet werden, bei neueren oder größeren BHKWs gehört dies bereits zur Standardausstattung. In Zusammenarbeit mit fluktuierenden Erzeugern (PV-Anlagen) oder steuerbaren Lasten (bspw. Wasserpumpen, Nachtspeicheröfen oder Wärmepumpen) und Wärmespeichern werden aktuell bereits auf lokaler Ebene erste intelligente Netzsteuerungen erprobt. Teilweise erreichen so die Netzbetreiber eine Lastoptimierung, die durch Reduktion der auftretenden Netzlastspitzen eine Verringerung der Leistungspreise mit sich bringen kann. Auch etablieren sich im Verbund mit anderen steuerbaren und nichtsteuerbaren Erzeugungseinheiten bereits die ersten Lokalstrommodelle (Erzeugung und Vermarktung im räumlichen Zusammenhang).
 
steuerlicher Querverbund
Abbildung 2: Schema eines steuerlichen Querverbundes
 
  

Fazit

Die Politik lässt eine klare Richtung vermissen: Die erklärten Ziele sind hoch gesteckt, die aktuellen Mechanismen und die andauernde Unsicherheit tragen dem allerdings (noch) nicht Rechnung. Der Vorteil der BHKWs hierzu sind deren vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Was auch immer der regulatorische Rahmen bereithält, es werden sich Ertragschancen finden lassen. Meist reicht jedoch allein die effiziente Erzeugung von Strom und Wärme nicht aus, um den Betrieb eines BHKWs wirtschaftlich zu gestalten, es sind kreativere Konzepte nötig, die unbedingt untersucht werden sollten. Durch die sinnvolle Vermarktung der erzeugten Energie sind ertragsreiche Geschäftsmodelle möglich und darüber hinaus umfangreiche Einsparpotenziale abrufbar. Wie Sie nachhaltig in den Genuss der möglichen Erlöse, Fördermittel oder Einsparungen kommen, erörtern wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen.
 

Kontakt

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

Associate Partner

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