Steuern im Kaufvertrag

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Haftungsbegrenzung und Vorteilssicherung

 

Bei Unternehmenskäufen und –verkäufen stehen wirtschaftliche Gründe im Vordergrund. Steuern können aber einen nicht unwesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Transaktion nehmen. Dies betrifft bspw. steuerliche Chancen und Risiken, die im Rahmen des Kaufvertrags abgesichert werden sollten.

Haftung für Steuerrisiken

Steuerlich relevante Informationen unterstützen die Verhandlungsposition des Investors. In Abhängigkeit von der Höhe der erwarteten Steuerbelastung und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit kann zunächst eine Kaufpreisreduktion erwogen werden.

Kann der Käufer keine Minderung durchsetzen, wird er versuchen, sich bspw. durch entsprechende Steuergarantien oder Steuerfreistellungen im Kaufvertrag gegen ein steuerliches Haftungsrisiko abzusichern.

Solche Steuerklauseln sind für die periodengerechte Abgrenzung relevant. So soll das Haftungsrisiko für Steuern, die wirtschaftlich noch durch den Verkäufer bedingt wurden, auf diesen übertragen werden.

Bei der Ausgestaltung der Steuergarantien und Steuerfreistellungen, insbesondere der periodengerechten Abgrenzung, ist der wirtschaftliche Übertragungsstichtag und auch der gewählte Mechanismus für die Kaufpreisgestaltung relevant*.


Übertragungsstichtag

Bei den meisten Transaktionen erfolgt die Übertragung des Unternehmens nicht unmittelbar mit der Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung. Man unterscheidet grds. zwischen „Signing” und „Closing”.

Der Tag der Unterzeichnung bzw. notariellen Beurkundung und damit die Eingehung des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts wird als Signing bezeichnet. Closing bezeichnet den Zeitpunkt, in dem die Transaktion abgeschlossen ist und damit die Übergabe des Unternehmens erfolgt.

Das Auseinanderfallen von Signing und Closing beruht meist auf der Herstellung von Vollzugsbedingungen, in Bilanzierungsgründen oder behördlichen Genehmigungen (wie bspw. kartellrechtliche Genehmigung).

Als weiterer wichtiger Zeitpunkt kann der wirtschaftliche Übertragungsstichtag unter-schieden werden. Das „Effective Date” legt den Tag des wirtschaftlichen Übergangs fest. In vielen Fällen wird das Effective Date mit dem Closing zusammenfallen bzw. wenige Tage vor dem Closing liegen. Es ist aber auch denkbar, dass ein Übertragungsstichtag gewählt wird, der vor Signing liegt.

In steuerlicher Hinsicht wird grds. auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abgestellt. Der BFH geht von einem Übergang wirtschaftlichen Eigentums aus, wenn der Erwerber aufgrund eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts bereits eine erheblich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte, sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind. Ob es bereits vor dem Closing zu einer Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums kommt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie die Anteilsübertragung im Kaufvertrag technisch geregelt ist, der Kaufpreis bestimmt und welche Regelung für den Zeitraum zwischen Signing und Closing vereinbart wurde. Für steuerliche Zwecke, d.h. die Realisierung von Steuertatbeständen, kann daher auch bereits ein Zeitpunkt vor Closing relevant sein.

Steuergarantien

Steuergarantien zielen auf (unkonkrete) Tatsachen und Umstände ab, deren Vorliegen bzw. Nichtvorliegen vom Käufer bei der Ermittlung des Werts der Zielgesellschaft unterstellt wurde. Steuergarantien können abgegeben werden zu Steuerzahlungen allgemein, der Einreichung von Steuererklärungen, für verbindliche Auskünfte, dem Stand anhängiger Verfahren etc. Üblicherweise garantiert der Verkäufer zumindest, dass das übertragene Unternehmen bis zum wirtschaftlichen Übertragungsstichtag auf den Käufer sämtliche Erklärungs- und Anmeldepflichten ordnungs- und fristgemäß erfüllt hat und allen Zahlungspflichten vollständig und fristgemäß nachgekommen ist.

Rechtsfolge einer Garantieverletzung ist die Entstehung eines Anspruchs auf Schadensersatz. Dieser umfasst regelmäßig nicht nur die Mehrsteuern, sondern auch Beratungs- und Verfahrenskosten. Meist werden Haftungsbegrenzungen vereinbart. Gibt der Verkäufer eine sog. objektive Garantie über einen steuerlichen Sachverhalt ab, die er aber „nach bester Kenntnis” eingeschränkt hat, kann die Steuergarantie ins Leere laufen.

Steuerfreistellungen

Steuerfreistellungen beziehen sich grds. auf konkrete Nachzahlungen für Steuern. Sie werden meist eingeräumt wenn bestimmte Risiken bereits bekannt sind. Diese „historischen” Risiken können typischerweise nach der Transaktion durch Betriebsprüfungen aufgedeckt werden. Unklar ist zum Transaktionsstichtag aber, ob und in welcher Höhe sie sich tatsächlich realisieren werden. Die Rechtsfolge des Freistellungsanspruchs ist die Übernahme von entsprechenden Zahlungsverpflichtungen durch den Verkäufer, also mind. alle Steuern, die aus Handlungen vor dem Übertragungsstichtag resultieren. Es ist dabei auf eine passende Definition zu achten, die neben Steuern auch Gebühren und Nebenleistungen etc. umfassen sollte.

 

*Lesen Sie in der nächsten Ausgabe mehr zu Kaufpreisregelungen in Unternehmenskaufverträgen – Completion Accounts vs. Locked Box

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Dr. Susanne Kölbl

Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau

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