Kurzmitteilungen Steuern (Ausgabe 07/2012)

PrintMailRate-it

Kurzmitteilungen Konzernsteuerrecht

Verfassungsmäßigkeit eines „Treaty override“?

Mit Beschluss vom 10. Januar 2012 hat der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob der Gesetzgeber durch ein sogenanntes „Treaty override“ gegen Verfassungsrecht verstößt. Hintergrund ist die Regelung des § 50d Abs. 8 EStG, nach der die völkerrechtlich in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbarte Freistellung von Einkünften nur dann gewährt wird, wenn der Steuerpflichtige den Verzicht auf das Besteuerungsrecht bzw. die Besteuerung dieser Einkünfte durch den anderen Staat nachweist. Da sich das Gesetz über die Vereinbarungen in einem völkerrechtlichen Vertrag hinwegsetzt, ist der BFH davon überzeugt, dass die verfassungsmäßige Ordnung und der Gleichheitssatz verletzt seien. Die nunmehr mit Spannung zu erwartende Entscheidung des BVerfG entfaltet hohe Praxisrelevanz, da sie mittelbar wichtige Signalwirkung für weitere „Treaty override“-Regelungen im deutschen Steuerrecht hat.
 

Kurzmitteilung Lohnsteuerrecht

Dienstwagennutzung und Fahrtenbuch

Soll die private Nutzung eines Dienstwagens nicht pauschal nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden, sondern nach dem tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung, ist das Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs erforderlich. Mit seinem am 23. Mai 2012 veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof die Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nochmals konkretisiert. Um Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen zu gewährleisten, sind demnach grundsätzlich Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt im Fahrtenbuch selbst zu machen, insbesondere sind Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten auszuweisen. Es reicht nicht aus, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben werden. Fehlende oder ungenaue Angaben können nicht durch nachträglich erstellte Auflistungen ausgeglichen werden.
 

 Aus dem Newsletter

Deutschland Weltweit Search Menu