Aktuelle Finanzgerichts-Verfahren zur Abgeltungsteuer

PrintMailRate-it

​Schnell gelesen:

  • Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 sollte die Besteuerung von Kapitaleinkünften vereinfacht werden. Die Anzahl der Verfahren bei den Finanzgerichten spricht jedoch Bände – wer diese für sich nutzt, kann Steuern sparen. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl interessanter Verfahren.
​Der Bund der Steuerzahler führt eine Musterklage beim Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VIII R 18 / 14) zur Rechtmäßigkeit des Verbots des Werbungskostenabzugs. Die vom Optionskäufer gezahlte Optionsprämie stellt bei Verfall der Option Werbungskosten dar (BFH vom 26. September 2012, Az.: IX R 50 / 09 und Az.: IX R 12 / 11). Die Urteile betreffen das Recht vor Einführung der Abgeltungsteuer; entsprechend hat die Finanzverwaltung die Anwendung dieser Rechtsauffassung auf die Abgeltungsteuer abgelehnt. Doch können u. E. die Kernaussagen auf das neue Recht unter der Abgeltungsteuer übertragen werden, so dass es hier zu einer Verlustberücksichtigung kommen müsste. Der vom Stillhalter gezahlte Barausgleich kann gegebenenfalls unter der Abgeltungsteuer als steuermindernder Verlust geltend gemacht werden (anhängiges Verfahren beim BFH, Az.: VIII R 55 / 13). 
 
Laut Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 23. Oktober 2013 (Az.: 2 K 2096 / 11; anhängig beim BFH, Az.: VIII R 69 / 13) soll es sich bei aufgrund einer Insolvenz wertlos ausgebuchter Aktien um einen gegebenenfalls steuerlich anzuerkennenden Verlust handeln. 
 
Die Rückgabe von Goldzertifikaten und -anleihen, die einen Anspruch auf Lieferung von Gold beinhalten, stellt laut FG Münster eine Lieferung des Goldes und keine steuerbaren Kapitaleinkünfte im Sinne von § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) dar. Die Lieferung kann somit gemäß § 23 EStG steuerfrei sein (Urteil vom 14. März 2014, Az.: 12 K 3284 / 13, Revision wurde zugelassen). 
 
Anlegern mit Schweizer Aktien wird empfohlen, die Ausschüttungen auf Steuerpflicht zu prüfen. Bei den Dividenden kann es sich um steuerpflichtige Ausschüttungen oder um möglicherweise steuerfreie Einlagenrückzahlungen handeln. Die deutsche Finanzverwaltung will jedoch solche Einlagenrückzahlungen aus Schweizer Kapitalgesellschaften besteuert wissen. Aktuell ist diese Rechtsfrage beim FG München (Az.: 5 K 2428 / 1) anhängig.  
 
Bei Investitionen in sogenannte Schneeballsysteme bestätigte nun der BFH mit Urteil vom 11. Februar 2014 (Az.: VIII R 25 / 12), dass nicht nur geleistete Zahlungen, sondern bereits Zinsgutschriften oder Wiederanlagen fälliger Zinsbeträge zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Aktuell sind beim BFH noch zwei weitere Verfahren zu dem Thema Scheinrenditen anhängig (Az.: VIII R 41 / 13, Az.: VIII R 71 / 13). 
 

Tipp

Die Banken in Deutschland müssen sich an der Auffassung des Bundesfinanzministeriums orientieren und entsprechend in den vorgenannten Fällen die Abgeltungsteuer einbehalten. Wer jedoch seine Kapitalanlagen steuerlich verfolgt, kann durchaus aufgrund anhängiger Verfahren oder bereits ergangener Urteile Steuern sparen.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Ellen Ashauer-Moll

Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin

Partnerin

+49 941 2976 626

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu