Fachgespräch Preisanpassungsklauseln in Wärmelieferverträgen

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Das Forum Contracting hat erneut eine mit hochkarätigen Referenten besetzte Veranstaltung zum Thema "Preisanpassung in Wärmelieferverträgen" durchgeführt. Das Thema Wärmepreisanpassung lässt sich nur mit einem interdisziplinären Ansatz, angemessenen Lösungen zuführen. Dabei bedarf es angesichts der dynamischen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen einer regelmäßigen Überprüfung und ggfs. Anpassung der bestehenden vertraglichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen.

 

Mit einem Fachgespräch vom 6. Februar am 2019 in Köln hat sich das des Forum Contracting im Umfeld der E-World 2019 dem für die Wärmewirtschaft nach wie vor virulenten Thema "Preisanpassungsklauseln in Wärmelieferverträgen" gewidmet. Dabei konnte das Forum Contracting mit Impulsvorträgen von zwei anerkannten Referenten einerseits für die Praktiker des Forum Contracting fundierte Orientierung in der immer komplexeren Rechtsprechungslage schaffen, andererseits der laufenden rechtswissenschaftlichen Debatte aber auch für den anwesenden Expertenkreis spannende neue Aspekte hinzufügen.

Orientierung im Dschungel der Fernwärme-Preisanpassungsrechtsprechung


So führte der erste Impulsvortrag umfassend in die Rechtsprechung des BGH zu Preisanpassung in Wärmelieferverträgen ein, um detailliert nachzuweisen, dass es sich bei den Regelungen der AVBFernwärmeV zwar formell um ein Sonderrecht handelt, die höchstrichterliche Rechtsprechung inhaltlich aber gleichwohl dazu tendiert, allgemeine AGB-rechtliche und damit überwiegend verbraucherschützende Grundsätze bei der Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV und § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV anzuwenden. 

Neue Beiträge zur Dauerdebatte Fernwärmepreisanpassung


In dem anschließenden Vortrag zur Preisbildung und Preisanpassung in Wärmelieferverträgen unter Einbeziehung von Contracting-Verträgen beleuchtete Herr RA Dr. Achim-Rüdiger Börner einige spannende Aspekte in der aktuellen Debatte um die Wärmepreisanpassung:

Ausgehend von einer umfassenden Darlegung der energiewirtschaftlichen Grundlagen der Preisbildung im Wärmeliefermarkt argumentierte der Referent zur Funktion der Kosten- und Marktelemente in Wärmepreisgleitklauseln und deren Rechtfertigung aus dem allgemeinen Preisgleitklauselrecht (§ 1 Abs. 2 Preisklauselgesetz (PrKlG) [Link]. Nach seiner Meinung könnte der gesetzgeberische Wille einer Korrektivfunktion des Wärmemarktelements auch durch eine zweite Preisgleitformel umgesetzt werden. Hierzu könnte eine Spannungsklausel gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 PrKlG im Sinne einer Erhöhungsobergrenze, welche überproportionale individuelle Kostenentwicklungen durch einen Vergleich mit der durchschnittlichen Marktpreisentwicklung begrenzt, zulässig sein.

Weiterhin nahm Herr Dr. Börner mit einem in der fernwärmerechtlichen Literatur bisher noch weitgehend unbeachteten systematischen Argument aus den AVBFernwärmeV zur Anwendbarkeit des Fernwärmebegriffs auf Contracting-Dienstleistungen Stellung: Danach handele es sich bei Wärmelieferungen im Rahmen von Contracting-Projekten in der Regel nicht um Fernwärme im Sinne der AVBFernwärmeV, soweit lediglich eine Anschlussstelle aus einer Erzeugungsanlage oder sogar nur innerhalb einer Kundenanlagen versorgt werde, da § 9 und § 10 AVBFernwärmeV den Betrieb eines Verteilnetzes mit mehreren Anschlüssen voraussetze.

Vertragsrechtliche und betriebswirtschaftliche Herausforderungen der Wärmewende


Insofern entwickelte sich zum Abschluss der Veranstaltung eine angeregte Diskussion über die Anpassungsrechte aus § 3 Satz 1 oder Satz 3 AVBFernwärmeV, über den richtigen Zeitpunkt und Informationsumfang für klauselrelevante Änderungen der Gestehungskostenstruktur und die neuen Herausforderungen der Wärmewende. Da für regenerative Primärenergieträger (v.a. Biomethan) noch öffentliche Preisindizes fehlen, können Alternativen wie z. B. Echtkostenelemente, individuelle Indizes oder Schiedsgutachterklauseln mit Wirtschaftsprüfertestaten im Einzelfall eine praxisgerechte und zukunftsorientierte Lösung darstellen.

Alles in allem machte die Veranstaltung erneut deutlich, dass das Thema Preisanpassung in der Fernwärmewirtschaft sich nur mit einem interdisziplinären Ansatz durch Verbindung der wettbewerblichen, betriebswirtschaftlichen und energierechtlichen Aspekte der Wärmepreisgestaltung angemessenen Lösungen zuführen lässt. Dabei bedarf es angesichts der dynamischen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen einer regelmäßigen Überprüfung und ggfs. Anpassung des bestehenden vertraglichen und betriebswirtschaftlichen Status-Quo.

 

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