Milliardenpaket für Deutschlands Infrastruktur: Das neue Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 12. Novembe​​r 2025


Mit dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) schafft die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für eines der größten Investitionsprogramme in der Geschichte der Bundesrepublik. Bis zu 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in den kommenden Jahren in die öffentliche Infrastruktur von Ländern und Kommunen fließen.


Hintergrund

Über Jahre hinweg hat sich in Deutschland ein erheblicher Investitionsstau bei der öffentlichen Infrastruktur aufgebaut. Sowohl vergangene als auch aktuelle globale Krisen setzen die öffentlichen Haushalte zusätzlich unter Druck. Gleichzeitig erfordern zentrale Transformationsprozesse, wie die Digitalisierung und die Energiewende, in den kommenden Jahrzehnten erhebliche Investitionen. Vor diesem Hintergrund stehen Länder und Kommunen vor einer umfassenden Finanzierungsaufgabe. Das LuKIFG setzt genau hier an: Es soll die bestehende Investitionslücke schließen, die Modernisierung der Infrastruktur beschleunigen und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands langfristig stärken. 

Verteilung des Sondervermögens auf die Länder

Die 100 Mrd. Euro stammen aus dem 500 Mrd. Euro umfassenden Sondervermögenspaket der Bundesregierung und werden gemäß LuKIFG in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Dieser wird jährlich auf Basis der Vorjahreswerte neu berechnet und berücksichtigt zu zwei Dritteln das Steueraufkommen der Länder nach dem Länderfinanzausgleich und zu einem Drittel die jeweilige Bevölkerungszahl​.


​Bundesland
​BIP-Anteil [%]
​Bevölkerungs-
anteil [%]
​Verteilung
des Sonder-vermögens [%]
​Baden-Württemberg
​15,10 %
​13,39 %
​13,15 %
​Bayern
​18,39 %
​15,87 %
​15,70 %
​Berlin
​4,81 %
​4,47 %
​5,22 %
Brandenburg
​2,27 %
​3,05 %
​3,00 %
​Bremen
​0,96 %
​0,82 %
​0,94 %
​Hamburg
​3,76 %
​2,26 %
​2,66 %
​Hessen
​8,55 %
​7,58 %
​7,44 %
​Mecklenburg-Vorpommern
​1,42 %
​1,92 %
​1,93 %
​Niedersachsen
​8,86 %
​9,64 %
​9,42 %
Nordrhein-Westfalen
​20,25 %
​21,48 %
​21,10 %
​Rheinland-Pfalz
​4,27 %
​4,93 %
​4,85 %
​Saarland
​0,99 %
​1,17 %
​1,18 %
​Sachsen
​3,76 %
​4,83 %
​4,84 %
​Sachsen-Anhalt
​1,84 %
​2,58 %
​2,61 %
​Schleswig-Holstein
​2,95 %
​3,50 %
​3,43 %
​Thüringen
​1,82 %
​2,51 %
​2,54 %


Jedes Land kann dabei selbst festlegen, wie viel davon in kommunale Projekte fließt. Finanzschwache Kommunen sollen dabei allerdings besonders berücksichtigt werden. 

Förderbereiche

Gefördert werden sollen Sachinvestitionen in zentralen Infrastrukturbereichen, darunter:
  • Bevölkerungsschutz
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur
  • Energie- und Wärmeinfrastruktur
  • Bildungsinfrastruktur
  • Betreuungsinfrastruktur
  • Wissenschaftsinfrastruktur
  • Forschung und Entwicklung
  • ​Digitalisierung

Das Mindestinvestitionsvolumen pro Projekt soll 50.000 Euro betragen. 

Förderzeitraum

  • Start: für Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen haben (rückwirkend) 
  • Bewilligung: spätestens bis Ende 2036 (12 Jahre)

Bis Ende 2029 soll mindestens ein Drittel der Landesmittel durch bewilligte Maßnahmen gebunden sein, um einen schnellen Start der Investitionen sicherzustellen.

Fazit

Angesichts der gewaltigen Summe und des langen Förderzeitraums gilt das Gesetz als Schlüsselprojekt für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wie die einzelnen Länder das jeweils zugeteilte Sondervermögen in konkrete Förderprogramme umsetzen und an die Kommunen weitergeben.


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