Übernahme von Vermögen incl. einer Schuld?

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  • Das neue Bürgerliche Gesetzbuch bringt viele Neuerungen, darunter leider auch Bestimmungen, die gefährlich sein können. Eine dieser Bestimmungen ist ohne Zweifel § 1893 des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches zur Regelung der sog. Vermögensübernahme.

 

Diese legt fest, dass sofern eine Person von einer anderen Person (dem Veräußerer) deren sämtliches Vermögen oder einen anteilig festgelegten Teil desselben übernimmt, diese Person mit dem Veräußerer gesamtschuldnerisch zum Schuldner bezüglich Schulden wird, die mit dem übernommenen Vermögen in Zusammenhang stehen. Dies setzt voraus, dass der Erwerber über diese Schulden Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. In diesem Zusammenhang können wir uns beispielsweise eine Situation vorstellen, in der von einem Developer eine neue Wohnung gekauft wird, deren Errichtung der Developer durch einen Bankkredit finanzierte, wie es heutzutage üblich ist. Der Kauf einer Wohnung kann nach unserer Auffassung als Vermögensübernahme im Sinne der zitierten Bestimmung angesehen werden. Mit Blick auf § 1893 des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches besteht hier das Risiko, dass der Käufer mit dem Erwerb des Eigentumsrechtes an der Wohnung neben dem Developer Schuldner bezüglich des Kredites zur Finanzierung der Errichtung des Hauses wird, in dem sich die gegenständliche Wohnung befindet. Eine solche Situation wäre sicherlich unangenehm, auch ungeachtet der Tatsache, dass die Höhe der derart übernommenen Schuld (mit Ausnahme von Übertragungen zwischen nahestehenden Personen) auf den Wert des zu erwerbenden Vermögens, also z.B. der zu erwerbenden Wohnung, beschränkt wäre.
 
Wir zweifeln nicht daran, dass diese Bestimmung vom Gesetzgeber mit den besten Absichten konzipiert wurde – mit der Absicht, den Gläubiger – beispielsweise eine Kredit gewährende Bank – zu schützen und ihm eine leichtere Befriedigung seiner Forderung zu ermöglichen. Das rechtliche Instrument der Vermögensübernahme kann jedoch Vermögensverkäufe einem Risiko aussetzen und lässt bei Fachleuten aktuell Sorgen aufkommen.
 
Ähnlich wie bei zahlreichen weiteren Bestimmungen der Neukodifizierung bleibt ein großes Fragezeichen bestehen, wie diese Bestimmung von den Gerichten ausgelegt werden wird. Dies wird sich erst nach einigen Jahren zeigen.

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JUDr. Petra Budíková, LL.M.

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