Ende der internationalen Steuerplanung in der EU?

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​Schnell gelesen:

  • Die Kommission des Rates hat Ende des letzten Jahres ihren Plan veröffentlicht, nach dem die Umgehung der Mutter-Tochter-Richtlinie in der EU zu „vermeiden” ist.  Es ist fraglich, ob die Kommission des Rates daran interessiert ist, die Steuerhinterziehung, die z.B. bei der Umsatzsteuer erfolgt, zu verhindern oder sie eher, wie schon in Vorjahren präsentiert, eine einheitliche Körperschaftsteuer in allen Mitgliedstaaten einführen möchte.
​Welches Thema wurde besprochen? Allgemein handelt es sich darum, ob sich die Unternehmen bei der Planung von Holdinggesellschaften in der EU für bestimmte Rechtsformen (meistens Zwischenholdings) und den Sitz in bestimmten Staaten entscheiden, nach deren inländischen steuerrechtlichen Vorschriften die den Holdinggesellschaften ausgeschütteten oder die von den Holdinggesellschaften erhaltenen Dividenden einem niedrigen Steuersatz unterliegen oder sogar nicht steuerpflichtig sind. Ziel sind eine niedrigere Steuerbelastung und dadurch die höchstmöglichen Veräußerungserträge der Aktionäre aus den Mitgliedstaaten und dem Drittland. Obwohl die Besteuerung der Gewinne in allen Mitgliedstaaten als einheitlich erscheint, sind de facto nur die Besteuerungsgrundsätze einheitlich – jeder Staat ist nach der Mutter-Tochter-Richtlinie berechtigt, die Dividenden, die von einer Tochtergesellschaft aus einem Mitgliedstaat an eine Muttergesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaaten ausgeschüttet wurden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Kapitalertragsteuer zu befreien. Und jeder Mitgliedsstaat definiert selbst die Rechtsformen, die eine steuerfreie Gewinnausschüttung ermöglichen bzw. kann gegenüber der Mutter-Tochter-Richtlinie den Kreis von Unternehmen und Personen, an denen die Dividenden steuerfrei ausgeschüttet werden, erweitern. 
 
Die Mitgliedsstaaten können darüber hinaus durch internationale Doppelbesteuerungsabkommen eine niedrigere Steuerbelastung von Dividenden vereinbaren, die an Empfänger aus dem Drittland ausgeschüttet werden. 
 
Die abweichende Besteuerung von Dividenden nach inländischem Steuerrecht und unterschiedliche Regelungen von DBA sind nunmehr für einige EU-Behörden ein Dorn im Auge. Es muss allerdings betont werden, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie, durch welche die steuerfreie Gewinnausschüttung innerhalb der EU ermöglicht  wurde, die Steuerplanung erheblich vereinfacht hat. Unserer Ansicht nach ist jedoch mit einer Verschärfung der Voraussetzungen für die steuerfreie Gewinnausschüttung oder der Aufhebung der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht zu rechnen. Eher werden die Mitgliedsstaaten, deren Steuerrecht bei der internationalen Steuerplanung genutzt wird, gezwungen, diverse „überflüssige” steuerliche Vorteile zu minimieren oder auf die Mitgliedsstaaten zu beschränken. 
 
Dies betrifft auch die Zinserträge. Nach inländischem Steuerrecht einiger Mitgliedsstaaten gelten bei einigen spezifischen „Rechtsformen” einige Ausleihungen als verzinste Darlehen, in anderen Mitgliedstaaten werden diese Ausleihungen jedoch als Investition betrachtet, aus denen Dividenden fließen. Diese abweichende Beurteilung nach inländischen steuerrechtlichen Vorschriften von Mitgliedsstaaten kann dazu führen, dass in einigen Mitgliedsstaaten steuerliche Vorteile entstehen, die von anderen Mitgliedsstaaten nicht begrüßt werden. 
 
Unsere Beispiele gehören zu Beispielen, die offiziell genannt werden. Es bestehen jedoch mehrere Fälle und Sachverhalte, die von Mitgliedsstaaten steuerlich abweichend beurteilt werden (unterschiedliche Besteuerung von Personengesellschaften, unterschiedliche Steuersätze, unterschiedliche Steuerbefreiungen). Sollten diese Unterschiede abgebaut werden, müsste das Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht in der EU vereinheitlicht werden, um die Diskrepanzen zwischen steuerrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten abzubauen. Daraus resultiert, dass dieser Prozess (wenn überhaupt wünschenswert) unendlich und rein politisch ist und nicht nur das Ziel hat, „unlautere Handlungen” zu vermeiden.

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Miroslav Kocman

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