Änderung im Verständnis des Begriffes „Sache”

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  • Das Wort „Sache” verwenden wir im Alltag sehr häufig. Seine Bedeutung kann aber kaum jemand von uns wirklich überzeugend darlegen. Und gerade weil wir über „Sachen” immer und immer wieder sprechen – in Verträgen, in technischen Dokumenten etc. – müssen sie auch mit einer klaren Definition versehen werden, die sowohl unserem heutigen Verständnis einer „Sache” als auch den Belangen des Rechtes entspricht. Und der Aufgabe einer Einführung eines modernen Begriffes einer „Sache” hat sich gerade das neue Bürgerliche Gesetzbuch der Tschechischen Republik verschrieben.
Was aber war an dem alten Verständnis falsch? Das Bürgerliche Gesetzbuch der Tschechischen Republik, welches in den Jahren
1964-2013 galt, definierte Sachen an sich nicht; gleichwohl galten als Sachen materielle Gegenstände, die beherrschbar sind und die
den Belangen des Menschen dienen. Rechte (z.B. das Recht auf Auszahlung des Lohns) setzte das Gesetz neben Sachen, sodass
ein Recht und eine Sache logischerweise zwei verschiedene Dinge waren. Immaterielle Gegenstände (z.B. ein Patent, verbuchte
Aktien) galten nicht als Sachen, obwohl sie wie auch materielle Dinge einen Eigentümer haben können, der diese auf einen anderen
übertragen (z.B. verkaufen) kann oder der diese gegen Eingriffe in sein Eigentum schützen kann.
 
Gemäß dieser engen Definition des Begriffes einer Sache, die z.B. für Deutschland oder Polen typisch ist, gehören zu Sachen etwa
ein Auto oder ein Hund, nicht jedoch ein Wegerecht auf Grundstücken oder eine Idee. Eine solche Auffassung erscheint jedoch
bereits ein wenig veraltet zu sein, da das Recht heute viel häufiger auch mit Gegenständen arbeitet, die keine materielle Natur haben.
 
Zu Beginn ist für uns ungewöhnlich, dass das neue Bürgerliche Gesetzbuch das Verständnis des Begriffes einer Sache deutlich
ausgeweitet hat. Als Sachen gelten somit im tschechischen Recht bereits nicht nur mehr materielle Gegenstände, sondern auch alle
immateriellen Gegenstände und sogar Rechte. Neu wird als Sache alles verstanden, was kein Mensch ist und was den Belangen
des Menschen dient. Wir sehen also, dass gegenüber dem alten Bürgerlichen Gesetzbuch die materielle Natur keine Bedingung
mehr ist.
 
Als immaterielle Sachen gelten z.B. eine Forderung oder ein Recht (z.B. ein Recht auf ein Bauen). Jedoch ist nicht jedes Recht eine
Sache – gemäß dem Gesetz muss der Bedingung entsprochen werden, dass es dauerhaft und wiederholt ausführbar sein muss
(also z.B. das erwähnte Recht auf ein Bauen, nicht jedoch etwa das Recht auf Ausstellung eines Ausweises).
 
Das neue Bürgerliche Gesetzbuch brachte zudem endlich auch eine Änderung der rechtlichen Auffassung zu einem Tier. Obwohl ein
Tier der Definition einer Sache entspricht (es kein Mensch ist und es den Belangen des Menschen dient), sagt das Gesetz nunmehr
zumindest, dass ein lebendes Tier als ein mit Sinnen ausgestattetes lebendes Geschöpf eine besondere Bedeutung und einen Wert
hat. Tiere gelten als etwas zwischen einer Sache und einem Menschen und für sie gelten weitere spezielle Rechtsvorschriften.
  
Teile des menschlichen Körpers sind keine Sachen, auch wenn Sie vom menschlichen Körper abgetrennt sein sollten (so kann z.B.
eine Niere nicht legal verkauft werden).

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JUDr. Petra Budíková, LL.M.

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