Vermächtnis und Erbvertrag im Erbrecht

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  • Bis zum Ende des vergangenen Jahres kannte das tschechische Recht nur zwei Erbrechtstitel: das Testament und das Gesetz. Falls der Erblasser entschied, zu seinem Erben eine bestimmte Person oder Personen zu bestellen, konnte er ein Testament aufsetzen. Falls er sich entschieden hatte, seine Vermögensverhältnisse für den Todesfall nicht zu regeln und er also kein Testament aufsetzte, fiel das Erbe den Personen zu, die durch das Gesetz hierzu bestimmten wurden (in erster Linie der Ehegatte und die Kinder, und falls niemand dergleichen existierte, Geschwister, Eltern etc.). 
​Die oben angeführten Rechtstitel können selbstverständlich auch heute noch Anwendung finden und es steht zu erwarten, dass sie auch weiterhin am häufigsten anzutreffen sein werden. Das Gesetz formuliert jedoch auch noch andere Möglichkeiten für eine Verfügung von Todes wegen: einen Erbvertrag und ein Vermächtnis.
 
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag. Es mag zwar so scheinen, dass wir Ihnen Informationen darlegen, die wirklich jeder wissen sollte – jedoch müssen wir uns immer auch der Folgen bewusst werden, die ein Vertrag als Rechtstitel hat. Falls Sie ein einmal geschriebenes Testament ändern möchten, schreiben Sie einfach ein neues und das spätere Testament hat Vorrang vor dem älteren. Oder ein Testament kann einfach zerrissen werden. Dies alles ist möglich, weil ein Testament ein einseitiges Rechtgeschäft ist, bei dem eine Änderung voll in Ihrem Ermessen liegt. Dem gegenüber ist ein Vertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, was bedeutet, dass ein einmal aufgesetzter und unterzeichneter Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei nicht geändert
werden kann. Und dies auch nicht durch ein zu einem späteren Zeitpunkt aufgesetztes Testament. Ein Erbvertrag ist nämlich der „stärkste” Erbrechtstitel und hat Vorrang vor einem Erbe kraft Gesetzes und vor einem Testament. 
 
Und wie wird ein Erbvertrag geschlossen? Dies muss in Form eines notariellen Protokolls erfolgen, und zwar persönlich – eine Vertretung ist hierbei nicht möglich. Darüber hinaus kann ein Erbvertrag nur drei Viertel des Vermögens betreffen. Ein Erbvertrag kann auch zwischen Ehegatten abgeschlossen werden, wobei sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen. Im Fall einer Scheidung wird ein Erbvertrag nicht aufgehoben, sofern die Ehegatten im Vertrag selbst nichts anderes vereinbaren. 
 
Eine weitere Neuheit des tschechischen Erbrechtes ist ein Vermächtnis. Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe im eigentlichen Sinn des Wortes. Es handelt sich um eine Person, die nach dem Tod des Erblassers eine Forderung gegenüber den Erben hat, d.h. etwas von ihnen verlangen kann. Dass ein Vermächtnisnehmer kein Erbe ist, bedeutet unter anderen, dass er – im Unterschied zum Erben – keine Schulden des Erblassers erben kann.
 
Ein Beispiel für die Nutzung eines Vermächtnisses wäre die folgende Situation: ein kinderloser Erblasser hinterlässt mit einem Testament sein gesamtes Vermögen seinem einzigen Neffen, und zugleich weist er seinen Neffen im Testament an, eine wertvolle Sammlung alter Münzen, die Teil des Nachlasses ist, an einen Freund des Erblassers aus seinem Verein der Numismatiker zu übergeben. Eine Besonderheit besteht darin, dass der Erblasser den Erben in ähnlicher Weise anweisen kann, einem Berechtigten (Vermächtnisnehmer) eine bestimmte Sache herauszugeben, die selbst dem Erben gehört (also: „Du wirst mein Erbe, wenn du deine Münzsammlung an meinen Freund herausgibst”). In beiden angeführten Fällen hat der Erblasser die Möglichkeit, die Weisung zu befolgen und den Vermögensanteil herauszugeben oder das Erbe abzulehnen.

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JUDr. Petra Budíková, LL.M.

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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