Gefährliche Formlosigkeit?

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  • Falls Sie einen Betrieb per Telefon verkaufen oder ein Bankgeschäft während eines informellen Gesprächs abschließen wollen, stellt dies aus Sicht des neuen tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend auch „das neue tschechische BGB”) kein Problem dar. Das neue tschechische BGB hat nämlich die Anforderungen hinsichtlich der Form von Verträgen sowie sonstiger Rechtshandlungen, mit welchen Unternehmer in der wirtschaftlichen Realität üblicherweise zu tun haben, wesentlich gelockert. Im Geschäftsverkehr hat das Gesetz damit unbestritten formale Hindernisse beseitigt und die vertragliche Freiheit von Einzelpersonen gestärkt. Die neue Regelung stellt jedoch zugleich höhere Ansprüche an die Vertragsparteien, da deren Wachsamkeit und Sorgfalt gefordert werden. Gestatten Sie uns, Ihnen die wesentlichen Neuerungen in diesem Bereich vorzustellen und Sie auf mögliche Risiken hinzuweisen, die mit der Formlosigkeit von Verträgen verbunden sind.

Eine mündliche Form ist überraschenderweise ausreichend

Im Vergleich zum vormaligen Handelsgesetzbuch liberalisiert das neue tschechische BGB im Bereich Geschäftsverpflichtungen merklich die formalen Erfordernisse von Rechtshandlungen und überlässt es dem Willen der Subjekte, in welcher Form sie einen Vertrag abschließen. Dies ist jedoch oft auch bei solchen Vertragstypen der Fall, bei welchen Unternehmer einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis am wenigsten erwarten würden. So kann ein Kauf- oder Pachtvertrag über einen Betrieb neu auch mündlich gültig abgeschlossen werden. Auch die Eröffnung eines Akkreditivs oder die Führung eines Bankkontos bedürfen nicht der Schriftform. Nach dem neuen tschechischen BGB wird sogar ein mündlich zustande gekommener Vorvertrag in Kauf genommen. Vielleicht weniger schockierend, jedoch gleichermaßen neu ist auch die Abschaffung der obligatorischen Schriftform im Falle einer Vertragsstrafe.
 

Eine strengere Form ist freiwillig

Den Vertragsparteien steht es natürlich frei, das Erfordernis einer strengeren Form miteinander zu vereinbaren. Das neue tschechische BGB ermöglicht, dass sich auch nur eine der Vertragsparteien die qualifizierte Form eines Vertrages ausbedingt. Sollte danach die vereinbarte bzw. ausbedingte Form nicht eingehalten werden, wird nach Maßgabe des neuen tschechischen BGB angenommen, dass die Parteien nicht durch den Vertrag gebunden sein wollen. Eine anschließende Änderung eines in vereinbarter strengerer Form abgeschlossenen Vertrages darf in einer anderen Form vorgenommen werden, falls dies zu der Vereinbarung der Vertragsparteien nicht in Widerspruch steht. Gemäß der Entscheidungspraxis einiger ausländischer Gerichte ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Parteien jene vertragliche Bestimmung mündlich ausschließen, gemäß welcher der Vertrag nur in schriftlicher Form geändert werden kann, und den Vertrag mündlich ändern. Eine ähnliche Auslegung durch die Gerichte steht auch in der Tschechischen Republik zu erwarten.
 

Folgen der Nichteinhaltung der Form

Sollte die gesetzlich vorgesehene oder durch die Parteien vereinbarte Form nicht eingehalten werden, ist ein solcher Vertrag ungültig. In diesem Zusammenhang muss jedoch auf eine weitere Neuerung hingewiesen werden: Eine Nichtigkeit wegen eines formalen Mangels tritt kraft Gesetzes nicht automatisch ein. Diese muss durch die Vertragspartei geltend gemacht werden, oft sogar noch vor Erbringung vertraglicher Leistungen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass das Recht auf Erhebung der Einrede der Nichtigkeit eines Vertrages innerhalb von drei Jahren verjährt.
 

Schriftliche Bestätigung

Neu wird den Vertragsparteien durch das Gesetz das ausdrückliche Recht eingeräumt, den Inhalt eines anders als schriftlich geschlossenen Vertrages schriftlich zu bestätigen. Die schriftliche Bestätigung wäre kein besonders revolutionäres Institut, würde sie nach Maßgabe des neuen tschechischen BGB im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern nicht recht überraschende Folgen mit sich bringen. Wir halten es für angebracht darauf hinzuweisen, dass sofern eine Partei im Geschäftsverkehr den Inhalt eines abgeschlossenen Vertrages mit einer unwesentlichen Abweichung bestätigt und die andere Partei dieser abweichenden Bestätigung nicht widerspricht, der Vertrag in der Form als abgeschlossen gilt, wie in der Bestätigung festgelegt. Gleiches gilt auch für den Verkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, sofern es sich bei der bestätigenden Partei gerade um den Verbraucher handelt.
 

Formlosigkeit – wer profitiert davon?

In Anbetracht der zahlreichen Änderungen kommt die Frage auf, wer von dieser erheblichen Lockerung der formalen Anforderungen an Verträge eigentlich profitieren wird. Erwartet das neue tschechische BGB tatsächlich, dass es Unternehmer gibt, die bereit sein werden, einen Betrieb mündlich zu verkaufen? Selbst wenn sich ein solcher „Narr” finden würde, geht das neue tschechische BGB davon aus, dass diese Vorgehensweise dem Geschäftsverkehr förderlich sein wird? Forderungen aus Leistungen aus einem mündlich geschlossenen Vertrag werden für Unternehmer nämlich dann extrem schwierig durchzusetzen sein, wenn der Vertragspartner die vereinbarten Bedingungen in irgendeiner Form anzweifeln sollte. In diesem Fall wird der Unternehmer nicht unwesentliche finanzielle Mittel aufbringen müssen, um den Inhalt des Vertrages vor Gericht nachzuweisen, wobei das Ergebnis eines Rechtsstreits stets unsicher sein wird.
 

Empfehlung

Aus unternehmerischer Sicht ist eine Diskussion über die Zweckmäßigkeit der neuen Regelung jedoch sinnlos; es bleibt nur, sich der neuen Regelung anzupassen. Daher möchten wir Ihnen empfehlen, im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit auf der Schriftform zu bestehen, und zwar auch dann, wenn sie für den betreffenden Vertragstyp nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Vermeiden Sie Vereinbarungen in einer Form, die als Änderung des ursprünglichen Vertrages beurteilt werden könnte. Auf abweichende Mitteilungen reagieren Sie stets unverzüglich und verlassen Sie sich nicht auf zuvor klar festgelegte Vertragsbedingungen. Sollten Sie sich in dem neuen rechtlichen Umfeld dennoch unsicher fühlen, zögern Sie nicht, sich mit Ihrem Problem an Fachleute zu wenden. Wie wir bereits einleitend in diesem Artikel angedeutet haben, setzt diese liberale Regelung ein hohes Maß an Wachsamkeit voraus. Diese jedoch erfordert Zeit, die wiederum – wie allgemein bekannt ist – Geld ist.

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Mgr. Václav Vlk

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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