Zentrales Register zu Konten natürlicher und juristischer Personen?

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

​Das „Gesetz über ein zentrales Kontenregister und über die Änderung einiger weiterer Gesetze” befindet sich aktuell in der Phase eines genehmigten Regierungsentwurfes. Das gegenständliche Gesetz regelt zum einen das eigentliche Verfahren, zum anderen die Führung des sog. zentralen Kontenregisters. Das Register soll bei der Tschechischen Nationalbank geführt werden und soll nur Angaben über die Existenz und die Inhaber eines Kontos umfassen. Erfasst werden weder Angaben über Kontenstände noch über Kontenbewegungen. Zweck der gegenständlichen Gesetzesnovelle soll eine bessere Übersicht für die Finanzverwaltung und andere berechtigte staatliche Institutionen sein, aber auch ein wirksamer Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und ähnliche Delikte. Ähnliche Datenbanken gibt es in mehreren EU-Mitgliedstaaten, ihre Einführung empfiehlt auch der Entwurf eines Gesetzespaketes der tschechischen Regierung zur Terrorismusbekämpfung, das in Kraft treten soll. Das zentrale Register an sich soll gegebenenfalls Mitte 2018 funktionsbereit zur Verfügung stehen.​

Kontakt: martina.pumprlova@roedl.cz

Kontakt

Contact Person Picture

JUDr. Martin Švéda

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Partner

+420 236 1637 41

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu