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​Neues Gesetz über Immobilienvermittlung

Die tschechische Regierung plant ein gänzlich neues Gesetz, welches für Maklerbüros und Immobilienmakler erhebliche Änderungen bringen wird. Immobilienvermittlung stellt ein freies Gewerbe dar, welches in keiner Weise geregelt ist, die Makler müssen bisher keine fachlichen Voraussetzungen erfüllen, und dies obwohl deren Kunden im Rahmen der Transaktionen oft über bedeutende Teile ihres Vermögens oder ihrer Ersparnisse Verfügungen treffen. Eine Immobilienvermittlung soll neu ein zertifiziertes, sog. „gebundenes" Gewerbe werden, mit der Folge, dass Makler ihre fachliche Qualifikation werden nachweisen müssen (erzielte Ausbildung, Berufserfahrung oder Fachprüfung). Das Gesetz soll ferner die obligatorischen Erfordernisse eines Vermittlungsvertrages festlegen, insbesondere hinsichtlich der Form, der Fälligkeit der Provision, der Verwahrung von finanziellen Mitteln, der obligatorischen Anlagen und verbotener Klauseln. Gleichzeitig soll für Immobilienmakler eine obligatorische Haftpflichtversicherung in Höhe von bis zu 3 Mio. CZK pro Schadensfall verankert werden. Noch lässt sich nicht sagen, wann der legislative Prozess in diesem Fall abgeschlossen sein wird und ob das Gesetz in der vorgelegten Fassung verabschiedet werden wird. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Regeln für das Betreiben einer Immobilienmaklertätigkeit im Interesse einer Stärkung des Verbraucherschutzes und des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit der Immobilienmakler verschärft werden.​

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JUDr. František Geršl

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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