Kurzmitteilungen Steuern

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  • ​Umsatzsteuer-Änderungsgesetz vor der Abstimmung im Senat

Noch kurz vor Weihnachten fand die dritte Lesung des Steuerreformgesetzes im Abgeordnetenhaus statt. Das Steuerreformgesetz umfasst zahlreiche wichtige Änderungen der Umsatzsteuer. In der dritten Lesung wurden Änderungsvorschläge einiger umstrittener Themen diskutiert, über die wir Sie schon informiert haben. 

Zu den meistdiskutierten Themen gehörte der Vorschlag, den Begriff Unternehmer neu zu definieren. Als Unternehmer sollten nunmehr auch gesetzliche Vertreter juristischer Personen und insbesondere Geschäftsführer gelten. In diesem Zusammenhang wurde der Änderungsvorschlag vorgebracht, durch den die Neuregelung aufgehoben wurde. Die aktuelle Regelung wurde nicht geändert – gesetzliche Vertreter gelten nicht als Unternehmer. Die Geschäftsführer sowie die Gesellschaften haben es begrüßt, dass über diesen Änderungsvorschlag einstimmig abgestimmt wurde.

Des Weiteren wurde der neue Begriff Preiszuschuss diskutiert, durch den die umsatzsteuerpflichtigen Zuwendungen deutlich erweitert würden. Obwohl diese Neuregelung erst ab 2021 angewandt werden sollte, wurde sie stark kritisiert, da es unklar war, inwieweit dadurch einige Zulagenempfänger betroffen werden. Durch den durch das Abgeordnetenhaus verabschiedeten Änderungsvorschlag wurde der neue Begriff aufgehoben. Die umsatzsteuerpflichtigen Zuwendungen werden nicht geändert.

Das Steuerreformgesetz soll im Januar 2019 im Senat besprochen werden. Wir werden die weitere Entwicklung prüfen und Sie auf dem Laufenden halten.

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Ing. Klára Sauerová

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

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