Kurzmitteilungen Steuern

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Pauschalierte Steuer

Nach Vorschlag des Finanzministeriums sollten Gewerbetreibende einer neuen pauschalierten Steuer unterliegen, die nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Sozial- und Kranken­versicherungsbeträge abdeckt. Gewerbetreibende werden nur eine monatliche Zahlung leisten. Durch das neue Konzept der pauschalierten Steuer sollten die Erstellung von Steuer­erklärungen und die Buchführung abgeschafft werden. Darüber hinaus müssen keine Außen­prüfungen vorgenommen werden.  Die pauschalierte Steuer sollte bei Gewerbetreibenden, deren jährlichen Betriebs­einnahmen Mio. 1 CZK unter­schreiten, ab 01. Januar 2021 zum Ansatz kommen.

 

Durchschnittsgehalt für das Jahr 2020

Die Regierung hat in ihrer Verordnung das Durchschnittsgehalt für das Jahr 2020 i.H.v. CZK 34 835 veröffentlicht. Nach dem Durchschnittsgehalt für das Jahr 2020 werden die Beitrags­bemessungs­grenze, die Anhebung des Spitzensteuersatzes und die beitragspflichtige Untergrenze festgesetzt.

 

Die Beitragsbemessungsgrenze und der Schwellenwert für die Anhebung des Spitzensteuersatzes von 7 Prozent betragen für das Jahr 2020 CZK 1 672 080 (Vorjahr: CZK 1 569 552).  

 

Die monatliche beitragspflichtige Untergrenze beträgt wie im Vorjahr CZK 3 000. Bei Überschreitung dieses Schwellenwerts ist das Arbeitsentgelt sozialver­sicherungspflichtig. 

Kontakt

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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 37

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