Einkommensteuer-Änderungsgesetz: Neuregelungen für Spenden

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Als gegenwirkende Maßnahme in der Corona-Pandemie wurde im Gesetzesblatt das Gesetz Nr. 39/2021 Gbl. veröffentlicht, durch das seit dem 04. Februar 2021 der Abzug von Spenden neu geregelt ist. 
 
Natürliche Personen können in Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 Spenden bis zu 30% des Einkommens abziehen. In folgenden Veranlagungszeiträumen – ab dem Jahr 2022 – ist der Abzug von Spenden auf übliche 15% des Einkommens beschränkt. 
  
Auch bei Körperschaften sind in Veranlagungszeiträumen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 28. Februar 2022 enden, ausnahmsweise Spenden bis zur Höhe von 30% des Einkommens abziehbar. In Veranlagungszeiträumen, die nach dem 28. März 2020 enden, ist der Abzug von Spenden wiederum auf 10% des Einkommens beschränkt. 

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