Wegzugsbesteuerung aus Sicht der Generalfinanzdirektion

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von Filip Straka, Rödl & Partner Prag, und Robert Němeček 

In der letzten Ausgabe unseres Newsletters haben wir Ihnen die erste Maßnahme der ins tsche-chische Steuerrecht implementierten ATAD-Richtlinie erläutert. In dieser Ausgabe möchten wir das Kommentar des Schreibens der Generalfinanzdirektion zur Wegzugsbesteuerung zusammen-fassen. 


Wegzugsbesteuerung 

Die Wegzugsbesteuerung, auch Exit Tax genannt, zielt primär darauf ab, das Abwandern von Steuereinkommen in Niedrigsteuerländer zu verhindern. Bei einer Wegzugsbesteuerung wird da-von ausgegangen, dass beim Wegzug der Vermögenswerte durch Verlagerung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland (ohne Übergang von Eigen-tumsrechten) eine fiktive Veräußerung zu einem fremdvergleichskonformen Preis vorliegt. Nach der Generalfinanzdirektion kann bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen eine völlig neue Pflicht zur Berichtigung des Steuergewinnes/-verlustes für den entsprechenden Veranlagungs-zeitraum entstehen. 

Für die Anwendung der Wegzugsbesteuerung muss nach Vorgaben der Generalfinanzdirektion zuerst festgestellt werden, ob und bzw. unter welchen Umständen der Wegzug (ohne Eigentums-übergang) von Vermögenswerten aus Tschechien ins Ausland erfolgt ist. In diesem Zusammen-hang weist die Generalfinanzdirektion darauf hin, dass jeder Wegzug einzeln zu beurteilen ist, da geprüft werden muss, ob die Tschechische Republik Einkünfte aus der entgeltlichen Veräußerung der ins Ausland verbrachten Vermögenswerte besteuern kann. 

Im Schreiben der Generalfinanzdirektion wird des Weiteren erläutert, ob Umwandlungen der Wegzugbesteuerung unterliegen. Nach Auffassung der Generalfinanzdirektion sind auch in die-sem Fall Einzelumstände maßgeblich, d.h. Wegzug von Vermögenswerten ins Ausland ohne Ei-gentumsübergang. 

Da von der Wegzugsbesteuerung nicht nur Sachanlagen, sondern sämtliche Vermögenswerte von Steuerpflichtigen, d.h. auch Vorräte bzw. in Hilfsbüchern geführte geringwertige Wirtschaftsgü-ter, betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, Vermögensgegenstände für den Fall einer Wegzugsbe-steuerung sorgfältig zu erfassen. 

Kontakt

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Miroslav Kocman

Tax Consultant (Tschechische Republik)

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