Erlass der umsatzsteuerlichen Nebenleistungen und der Kfz-Vorauszahlungen für Beförderungsunternehmen

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Als Reaktion auf den erheblichen Anstieg der Kraftstoffpreise hat das Finanzministerium beschlossen, Personen, deren Einkünfte überwiegend aus Beförderungsleistungen erzielt werden, Nachzahlungszinsen auf die Umsatzsteuer zu erlassen. 

Nach diesem Beschlusses werden von Finanzbehörden für Voranmeldungszeiträume Februar bis August 2022 bzw. für das erste und das zweite Vierteljahr 2022 keine Zinsen erhoben. Die betroffenen Unternehmer müssen ihrem Finanzamt jedoch rechtzeitig mitteilen, dass der überwiegende Teil ihrer Einkünfte aus Beförderungsleistungen erzielt wird. 

Der Erlass von Zinsen führt de facto zu einer neuen Fälligkeit der Umsatzsteuer, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Umsatzsteuer, auf welche die Zinsen erhoben würden, bis zum 31. Oktober 2022 bezahlt wird. Verspätungszuschläge werden durch diesen Beschluss nicht erlassen.

 Umsatzsteuervoranmeldungen sind weiterhin innerhalb der gesetzlichen Frist abzugeben. Das Finanzministerium hat des Weiteren die Kfz-Vorauszahlungen für das Jahr 2022 erlassen.

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Adam Macek

Jurist (Tschechische Republik)

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