Außerordentliche Erhöhung der inländischen Verpflegungspauschale

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​Wegen der Preissteigerungen hat das Ministerium für Arbeit und Soziales zum 20. August 2022 die inländische Verpflegungspauschale und die durchschnittlichen Kraftstoffpreise für die Nutzung von Privatwagen bei Dienstreisen erhöht.


Ab dem 20. August 2022 gilt die folgende Verpflegungspauschale:
  • 120 CZK für Dienstreisen mit einer Dauer von fünf bis zwölf Stunden (die steuerfreie Verpflegungspauschale ist auf 142 CZK beschränkt)
  • 181 CZK für Dienstreisen mit einer Dauer von mehr als zwölf Stunden, jedoch weniger als 18 Stunden (die steuerfreie Verpflegungspauschale ist auf 219 CZK beschränkt)
  • 284 CZK für Dienstreisen mit einer Dauer von mehr als 18 Stunden (die steuerfreie Verpflegungspauschale ist auf 340 CZK beschränkt)
Die Erstattung von Benzinkosten für 1 Liter SuperPlus-Benzin wurde von 40,50 CZK auf 51,40 CZK erhöht.

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Ing. Martina Šotníková

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