DAC7: neue Meldepflicht digitaler Plattformbetreiber

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Sind Sie als Plattformbetreiber tätig oder nutzen Sie eine Plattform für Ihre Verkäu-fe? Wenn ja, können Sie als Plattformbetreiber oder meldepflichtiger Anbieter einer neuen Meldepflicht nach DAC7 unterliegen.

Durch die Novelle des Gesetzes über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen wurde ins tsche-chische Steuerrecht DAC7 umgesetzt. Diese Richtlinie regelt den Informationsaustausch von Plattformbetreibern, z.B. von Betreibern von Airbnb, Uber oder Bolt, und ist darauf abgezielt, Informationen zu gewinnen, die für eine ordnungsmäßige Besteuerung von Einkünften erforderlich sind, die aus Verkäufen auf digitalen Plattformen erzielt werden. Die Novelle tritt im Jahr 2023 in Kraft.

Als eine Plattform gelten auf digitale Technologien beruhende Systeme, die es Nutzern ermögli-chen, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsge-schäfte abzuschließen. Eine Plattform liegt nicht vor, wenn die Software ausschließlich die Ver-arbeitung von Zahlungen, die Werbung für eine relevante Tätigkeit oder die Plattform selbst oder die Umleitung von Nutzern auf eine Plattform ermöglicht.

Der Meldepflicht unterliegen relevante Tätigkeiten wie z.B.:
  • Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen, u.a. an Parkplätzen
  • Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln (ohne Nutzung der Fahrer)
  • Erbringung persönlicher Dienstleistungen (zeitlich oder auf eine bestimmte Aufgabe bezo-gene Tätigkeit natürlicher Personen) oder
  • Verkauf von Waren (einschl. Tiere)

Zu meldepflichtigen Informationen gehören vor allem Informationen über den Anbieter, die Höhe der an ihn gewährten Zahlungen und das Konto, auf das diese Zahlungen überweisen wer-den.

Die Meldepflicht gilt nicht für freigestellte Anbieter. Als freigestellte Anbieter gelten:
  • öffentliche Anbieter
  • Anbieter, dessen Aktien an Wertpapierbörsen gehandelt werden
  • große Immobilienverkäufer, die mehr als 2000 Verkäufe tätigen
  • kleine Anbieter, die weniger als 30 Verkäufe mit einem Gesamtwert von weniger als EUR 2.000 tätigen.
 
Meldepflichtige Anbieter sind verpflichtet, den Plattformbetreibern Mitwirkung zu leisten. Wird die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, hat der Plattformbetreiber das Konto der Anbieter zu sperren und sicherzustellen, dass sich die Anbieter nicht neu registrieren können. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass den Anbietern das Entgelt nicht gewährt wird.

Die Plattformbetreiber müssten zuerst die Meldepflicht anzeigen. Die Anzeige muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Tag erstattet werden, an dem die Plattformbetreiber zu tschechischen melde-pflichtigen Plattformbetreibern geworden sind. Nach den Übergangsbestimmungen gilt für die Anzeige eine verlängerte Frist von 75 Tagen ab dem Inkrafttreten von DAG7. Die Anzeige ist jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten, d.h. bis zum 3. April 2023, zu erstatten.

Die Meldepflicht nach DAC7 ist gegenüber dem Zentralfinanzamt zu erfüllen.
Der erste Meldezeitraum ist das Jahr 2023. Die erste Meldung ist bis zum 31. Januar 2024 abzu-geben.



Kontakt

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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 37

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