Tschechien setzt Russland auf die EU-Blacklist

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Nachdem der Rat der Europäischen Union eine aktuelle EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke veröffentlichte, wurde diese Liste Ende Februar 2023 auch durch das tschechische Finanzministerium aktualisiert. Auf die Liste nicht kooperativer Länder wurde am 21. Februar 2023 Russland gesetzt. Steuerliche Konsequenzen dieses Schrittes sind in den folgenden Absätzen dargestellt:    

  • Sollte Russland in der EU-Blacklist auch Ende 2023 stehen, müssen tschechische Kapital- und Personengesellschaften, deren mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Stimmrechten oder am Stammkapital einer russischen Kapital- und Personengesellschaft 50 % übersteigt bzw. an die mehr als 50% der Gewinne ausgeschüttet werden können, Dividendenerträge von ihrer russischen „Tochtergesellschaft“ bei Ermittlung ihrer Körperschaftsteuer (Körperschaftsteuer der tschechischen „Muttergesellschaft“) berücksichtigen. Die CFC-Grundsätze werden somit strikter angewandt. 

  • Des Weiteren können die nach diesem Tag erfolgten Zahlungen an russische assoziierte Unternehmen der Meldepflicht nach DAC6 unterliegen. Dabei müssen Zahlungen aus Tschechien nach Russland (nicht umgekehrt) vorliegen, die die tschechische Gesellschaft als Betriebsausgabe abziehen kann. Die Meldepflicht muss bereits im Laufe des Jahres innerhalb von relativ kurzen Fristen erfüllt werden. 

Im Herbst soll auf die EU-Blacklist auch Belarus gesetzt werden. 



Kontakt

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Ing. Mgr. Veronika Dudková

Tax Consultant (Tschechische Republik)

Senior Associate

+420 236 1632 71

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