Modell 232: Aktuelles aus dem Bereich Recht, Steuern und Wirtschaft in Spanien

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veröffentlicht am 23. Oktober 2019


Über das Modell 232 müssen verbundene Geschäftsvorgänge, die Minderung von Erträgen aus immateriellen Vermögenswerten und Transaktionen sowie Situationen im Zusammenhang mit Steueroasen deklariert werden.

  

Die Frist für die Einreichung des Modells 232 ist der Folgemonat auf die zehn Monate nach Ablauf des Steuerzeitraums, auf den sich die zu übermittelnden Informationen beziehen. So muss bspw. für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2018 enden, das Modell 232 zwischen dem 1. November und dem 30. November 2019 eingereicht werden. 

 

Wann müssen die verbundenen Geschäftsvorgänge im Modell 232 eingefügt werden?

a. Wenn die gesamten Transaktionen zwischen zwei verbundenen Unternehmen den Betrag in Höhe von 250.000 Euro überschreiten, sind die gesamten verbundenen Transaktionen mit dieser verbundenen Partei dokumentationspflichtig, unabhängig von der Höhe des Betrages. Die Erklärung muss für jede der verbundenen Parteien, pro verbundener Transaktion und Methode, ohne sie gegeneinander aufzurechnen, durchgeführt werden. 
  

 

Beispiel: Wenn ein Unternehmen 3 Arten von Transaktionen mit demselben verbundenen Unternehmen vornimmt:

1. Verkauf von Produkten: 100.000 Euro
2. Kauf von Produkten: 60.000 Euro
3. Zahlung von Zinsen: 95.000 Euro
Diese drei Transaktionen müssen in verschiedenen Zeilen dokumentiert werden.

 

  

b. Spezifische Transaktionen mit demselben verbundenen Unternehmen, die einen Wert von insgesamt 100.000 Euro überschreiten, sind dokumentationspflichtig.


Folgende Transaktionen werden als spezifische Transaktionen angesehen:

  • Von Einkommensteuerpflichtigen im Laufe einer Geschäftstätigkeit vorgenommene Geschäftsvorgänge, auf die ein Besteuerungssystem auf Pauschalbasis anwendbar ist, mit Unternehmen an denen diese oder ihre Ehepartner, Vorfahren und Nachfahren einzeln oder zusammen in Höhe von oder über 25 Prozent am Gesellschaftskapital oder den Eigenmitteln beteiligt sind.
  • Übertragung von Geschäftsbereichen.
  • Übertragung von Aktien oder Gesellschaftsbeteiligungen, die Beteiligungen am Eigenkapital entsprechen, von jeder Art von Gesellschaften, die nicht an den geregelten Märkten zugelassen sind oder die an den geregelten Märkten in Steuerparadiesen zugelassen sind.
  • Immobilientransaktionen.
  • Transaktionen von immateriellen Vermögenswerten.

 

c. Vorgänge gleicher Art, für die die gleiche Verrechnungspreisbewertungsmethode gilt und die mit derselben nahe stehenden natürlichen oder juristischen Person durchgeführt wurden, sofern der Gesamtbetrag aller Vorgänge innerhalb desselben Steuerzeitraums mehr als 50 Prozent des Umsatzes des Unternehmens beträgt, unabhängig von der Höhe der Gesamtvergütung für die mit der-selben nahe stehenden natürlichen oder juristischen Person durchgeführten Vorgänge.

 

d. Spanische Geschäftsvorgänge, die vom Modell 232 ausgeschlossen sind:

  • Spanische Steuergruppen (unabhängig vom Transaktionsvolumen).
  • Wirtschaftliche Interessensgemeinschaften, temporäre Unternehmenszusammenschlüsse (unabhängig vom Umfang der Geschäftstätigkeit), mit Ausnahme von temporären Unternehmenszusammenschlüssen oder anderen analogen Formen der Zusammenarbeit, die von der Befreiung von im Ausland durch Betriebsstätten erzielten Einkünften Gebrauch machen (Artikel 22 des Spanischen KStG).
  • Transaktionen, die im Rahmen von Übernahmeangeboten oder Übernahmeangeboten für Wertpapiere durchgeführt werden (unabhängig vom Transaktionsvolumen).

 

Patent Box und Steueroasen

Bei Erträgen aus immateriellen Vermögenswerten (Artikel 23 und Übergangsbestimmung 20 des Spanischen KStG) der Transaktionen oder Transaktionen, die mit Steueroasen durchgeführt werden, müssen alle Operationen gemeldet werden. Das gilt nicht nur für verbundene Geschäftsvorgänge. 

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