Polen: Neue Verordnungen zur Körperschaftsteuer (CIT-TP) und Einkommensteuer (PIT-TP)

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​veröffentlicht am 3. November 2017

 

Ende Juni sind zwei Verordnungen des Ministers für Entwicklung und Finanzen in Kraft getreten, mit denen ein neues Formular für den vereinfachten Bericht über die Körperschaftsteuer, d.h. CIT-TP, (vom 8. Juni 2017, Dz. U. [poln. GBl.] Pos. 1190) sowie über die Einkommensteuer, d.h. PIT-TP (vom 8. Juni 2017, Dz. U. Pos. 1205) festgelegt wird.

 

Die Pflicht zur Vorlage der Formulare CIT/TP und PIT/TP betrifft Steuerpflichtige:
  • die zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind;
  • die direkt oder indirekt Zahlungen an Unternehmen leisten, die in sogen. Steueroasen ansässig sind;
  • deren Erträge oder Aufwendungen im Sinne des Rechnungslegungsgesetzes in dem betreffenden Steuerjahr den Gegenwert von 10 Mio. Euro überschritten haben.

 

Die in EUR ausgedrückten Beträge sind in PLN umzurechnen, und zwar nach dem Mittelkurs der Polnischen Nationalbank zum letzten Werktag des Steuerjahres, das dem Steuerjahr vorausgeht, für das der Bericht vorgelegt wird.

 

Lt. Art. 10 des Gesetzes über die Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes sowie einiger anderer Gesetze (vom 9. Oktober 2015, Dz. U. 2015, Pos.1932) gilt die Pflicht zur Einreichung der o.g. Formulare das erste Mal für das Steuerjahr, das nach dem 31. Dezember 2016 beginnt. Ein Bericht, der von Steuerpflichtigen erstellt wurde, welche der o.g. Pflicht unterliegen, muss zusammen mit der Jahres-Steuererklärung (CIT-8 oder PIT-36) vorgelegt werden.

 

Da die Fragen im Bericht strategische Informationen betreffen, sollte der Bericht unter Beteiligung von Entscheidungsträgern in der Gruppe, ferner unter Einsatz der Buchhaltungsabteilungen und Ihrer Berater, die sich auf Verrechnungspreise spezialisieren, vorbereitet werden. Die im Bericht weitergegebenen Informationen sollten auch mit den Angaben aus den Verrechnungspreisdokumentationen übereinstimmen.

 

Die Berichte werden u.a. folgende Informationen enthalten müssen:
  • Art der Verbindungen (z.B. kapitalbezogene, managementbezogene, familiäre Verbindungen);
  • Unterhaltung einer ausländischen Betriebsstätte;
  • Zahl der verbundenen Unternehmen, mit denen der Steuerpflichtige Geschäfte/sonstige Geschäftsvorfälle getätigt hat;
  • Kerngeschäft und funktionales Profil des Steuerpflichtigen;
  • ergriffene Umstrukturierungsmaßnahmen (z.B. eine Änderung der Struktur oder Rechtsform, Verschmelzung, Spaltung oder Übernahme, darunter eines Teilbetriebes), Änderungen bei der Funktionsanalyse (d.h. Funktionen, Aktiva, Risiken bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen) sowie diesbezügliche erhaltene/ausgezahlte Entschädigungen;
  • Art der Geschäfte und sonstigen Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen (oder solche, bei denen Zahlungen mittelbar oder unmittelbar an Unternehmen aus sogen. Steueroasen geleistet werden) einschließlich der Bestimmung ihres Wertes (netto), des prozentualen Anteils an den Gesamteinnahmen des Steuerpflichtigen sowie des Ansässigkeitsstaats der Geschäftsparteien:
  • abgeschlossene Verträge über die Kostenaufteilung, die zur Schaffung von immateriellen Vermögenswerten führen, unter Angabe deren Werts (und Bestimmung der Höhe der diesbezüglichen Einlage/des Ertrags des Steuerpflichtigen);
  • Geschäfte (z.B. über Dienstleistungen, Waren oder immaterielle Aktiva), die unentgeltlich abgewickelt werden.

 

Die Pflicht zur Einreichung der Formulare CIT/TP und PIT/TP soll es den Finanzbehörden ermöglichen, das Risiko zu identifizieren und zu bewerten, dass der Steuerpflichtige seine Einkünfte aus Geschäften und sonstigen Geschäftsvorfällen mit verbundenen Unternehmen zu niedrig angibt.

 

Die Einführung der neuen Berichtserstattungspflicht wird einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen und es notwendig machen, im ganzen Konzern einen effektiven Informationsfluss sicherzustellen. Die Berichte CIT/TP und PIT/TP werden ein umfassendes Bild des Steuerpflichtigen in Bezug auf Verrechnungspreise ergeben und ein wichtiges Instrument der Steuerbehörden sein, wenn es darum geht, Unternehmen zu suchen und zu benennen, in denen eine steuerliche Außenprüfung angezeigt ist.

 

Die vollständigen Fassungen der Verordnungen finden Sie auf Polnisch unter folgender Adresse:
Verordnung CIT/TP: http://dziennikustaw.gov.pl/du/2017/1190/1
Verordnung PIT/TP: http://dziennikustaw.gov.pl/du/2017/1205/1

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