Polen: Dokumentationspflicht bei konzerninternen Darlehen und Cash-Pooling

PrintMailRate-it

von Łukasz Szczygieł

 

In Konzernen ist das Liquiditätsmanagement zwischen verbundenen Unternehmen übliche Praxis. Eine konzerninterne Finanzierung ermöglicht es einerseits, die Überschüsse an freien Finanzmitteln effizient zu verwalten, und andererseits die Kosten der Finanzierung am Markt zu vermeiden. Die Vorteile werden vorwiegend durch eine gruppeninterne Darlehensvergabe oder die Implementierung eines Cash-Pooling-Systems erzielt. Da die diesbezüglichen polnischen Vorschriften unpräzise sind, bestehen auf Unternehmensseite in der Praxis regelmäßig Unsicherheiten, ob und zu welchem Zeitpunkt bei diesen Geschäften eine Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation entsteht.
 

Grenzwerte

Bisher wurde nicht eindeutig bestimmt, was das zu betrachtende Transaktionsvolumen bei Finanzdienstleistungen ist. Generell sind polnische Unternehmen (auch diejenigen, die Geschäfte mit der Betriebsstätte eines ausländischen verbundenen Unternehmens abschließen) bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte dazu verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen.

Bis Ende 2016 gelten die folgenden zwei Grenzwerte für die Erbringung von Dienstleistungen:
  • 30.000 Euro während des Jahres, oder
  • 100.000 Euro während des Jahres, wenn das gezeichnete Kapital der Gesellschaft 500.000 Euro überschreitet.
     

Ab dem 1. Januar 2017 werden die Umsatzschwellen von den Erträgen und Aufwendungen abhängen, die der betreffende Steuerpflichtige erzielt. Gleichzeitig beträgt die niedrigste Umsatzschwelle 50.000 Euro.
 

Bei der Analyse der Vorgehensweise polnischer Steuerbehörden und Verwaltungsgerichte lässt sich feststellen, dass es Zweifel erweckt, ob das Cash-Pooling ein dokumentationspflichtiges Geschäft ist und wie das Transaktionsvolumen bei einem Darlehensvertrag bzw. bei einem Cash-Pooling-Vertrag zu ermitteln ist.
 

Polnische Dokumentationspflicht beim Cash-Pooling

Im polnischen Recht bestehen aktuell keine eindeutigen Regelungen für Cash-Pooling-Systeme. Es ist daher aus polnischer Perspektive die Frage zu stellen, ob Cash-Pooling-Leistungen als dokumentationspflichtige Transaktion anzusehen sind. Bei der Bestimmung, was ein „Geschäft” ist, wird meistens angenommen, dass es „ein Handelsvorgang bezüglich des Kaufs oder Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen” ist. Am Anfang vertraten die polnischen Steuerbehörden den Standpunkt, dass bei einem Cash-Pooling-System keine Erbringung von Leistungen erfolgt. Ausgenommen wurde der Cash-Pool-Führer, der die Bankkonten verwaltet und an die Pool-Teilnehmer verrechnet. Infolge dessen wurde angenommen, dass die Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation nur dann besteht, wenn die Vergütung des Pool Leaders die o.g. Grenzwerte überschreitet.
 

Die Rechtsprechung der Gerichte hat sich jedoch in den Jahren 2015-2016 insoweit geändert, als ein Cash-Pooling-System für die Zwecke der Verrechnungspreisdokumentationen analog zu einer Darlehensbeziehung zu behandeln ist. Vor diesem Hintergrund entsteht die Pflicht zur Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation bei Cash-Pooling-Systemen unter denselben Umständen wie bei einem Darlehensvertrag. Außerdem muss ab 2017 gemäß den polnischen Vorschriften eine Verrechnungspreisdokumentation für jeden Cash-Pooling-Vertrag erstellt werden, ungeachtet dessen Art (z.B. Notional-Cash-Pooling, Zero-Balancing Cash-Pooling, oder Near-Zero-Balancing Cash-Pooling). 2016 war diese Dokumentation nur für solche Arten von Cash-Pooling-Verträgen erforderlich, die mit einem physischen Transfer von Mitteln zwischen seinen Teilnehmern verbunden waren. Wie in den Vorjahren muss auch 2017 eine Verrechnungspreisdokumentation dann erstellt werden, wenn die Umsatzschwellen überschritten werden.
 

Grenzwerte bei Darlehensbeziehungen und Cash-Pooling-Systeme in Polen   

Sowohl bei einem Cash-Pooling-System als auch einer Darlehensbeziehung bleibt weiterhin unklar, zu welchem Zeitpunkt die Grenzwerte überschritten werden und welche Bezugsgrüße heranzuziehen ist, die zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichten. In der Praxis werden die Grenzwerte oft auf unterschiedliche Bezugsgrüßen angewendet:
  • Zinszahlungen,
  • Nominalbetrag des Darlehens (bei Cash Pooling – die Geldflüsse innerhalb des Jahres) oder
  • Nominalbetrag des Darlehens zzgl. Zinsen und einer etwaigen Vergütung für den Darlehensgeber für die Gewährung des Darlehens.  
     

Die erste Bezugsgröße wird oftmals angewandt und durch die Steuerbehörden generell akzeptiert.

Die Bezugsgrößen der zweiten oder dritten Option stimmen grundsätzlich nicht mit der allgemeinen Definition eines Geschäftsvorfalles überein. Auch ist der im Rahmen des Darlehens- oder Cash-Pooling-Vertrags überlassene Nominalbetrag steuerlich neutral und die steuerlichen Folgen betreffen letztlich nur die Zinszahlungen oder andere hiermit in Verbindung stehende Vergütungen. Die zuletzt dargestellte Bezugsgröße wird jedoch zunehmend von den Steuerbehörden herangezogen. Auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bestätigt die Auffassung der Steuerbehörden indirekt.


Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes ist zu dokumentieren

Unabhängig von der Referenzgröße zur Bestimmung des Grenzwertes für eine Dokumentationserstellung und der Grenzwerte selbst, gilt im Rahmen der Prüfung grenzüberschreitender Liefer- und Leistungsbeziehungen in Polen das Fremdvergleichsprinzip (arm's length principle). Bei einem Verstoß gegen den Maßstab der Einkunftsabgrenzung haben die polnischen Steuerbehörden eine Schätzungsbefugnis. Fehlt eine Verrechnungspreisdokumentation, so verliert der Steuerpflichtige die Möglichkeit, seinen Standpunkt zur Angemessenheit der Verrechnungspreise zu verteidigen.
 

Insofern ist es Steuerpflichtigen zu empfehlen eine Dokumentation über ihre gruppeninternen Finanzierungsbeziehungen zu erstellen und hierbei insbesondere die sich ändernden Dokumentationsvorschriften in Polen (u.a. ab 2017) zu beachten.   

zuletzt aktualisiert am 07. Dezember 2016

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu