Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft

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​veröffentlicht am 25. März 2019

 

Die OECD hat am 13. Februar 2019 im Rahmen des OECD/G20 „Base Erosion and Profit Shifting” (BEPS) Projekts ein Diskussionspapier veröffentlicht, welches als Basis für die am 13. und 14. März abgehaltenen Konsultation in Paris diente.

 

Das Ziel dieser Konsultation war es zu untersuchen, wie die grundlegende Architektur der internationalen Besteuerung modernisiert werden kann, da diese durch die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft unter erheblichem Druck steht. Dies lässt sich vor allem auf drei Charakteristika hoch digitalisierter Geschäftsmodelle zurückführen, welche die Effizienz der bestehenden Gewinnallokationsregeln und des Nexus-Prinzips gefährden: „scale without mass” (Maßstab ohne Masse), „heavy reliance on intangible assets” (intensive Verwendung von immateriellen Wirtschafsgütern) sowie „data and user participation” (Daten und Nutzerpartizipation). Diese Charakteristika können dazu führen, dass Unternehmen innerhalb einer Jurisdiktion Wertschöpfung generieren, die aber aufgrund der bestehenden Gewinnallokationsregeln und des Nexus-Prinzips nicht angemessen besteuert werden kann, da entweder keine oder eine stark eingeschränkte lokale physische Präsenz besteht. In Anbetracht dieser Herausforderungen ist es das Ziel der OECD bis 2020 einen Konsens über gemeinsame, einfache und überschaubare Lösungen für die kohärente Revision der bestehenden Gewinnallokationsregeln und des Nexus-Prinzips zu finden. Der Ausgangspunkt dieses Unterfangens wird durch die folgenden drei Ansätze dargestellt.

 

Der erste Ansatz, genannt „user participation approach”, bezieht sich auf hoch digitalisierte Unternehmen, von denen eine „userbase” erschaffen wird, durch welche Daten und Inhalte generiert werden. Die hiermit verbundene Wertschöpfung ist aufgrund einer zu geringen physischen Präsenz in den betroffenen Jurisdiktionen nicht besteuerbar. Als Lösung wird hier vorgeschlagen durch eine revidierte Residual Profit Split Analyse den Teil der Gewinne zu bestimmen, welcher durch Nutzeraktivität generiert wurde und diese Gewinne auf Basis einer vereinbarten Allokationsmetrik (z.B. Verkäufe oder Umsatz) auf die Jurisdiktionen zu verteilen, in denen sich die Nutzer befinden.

 

Der zweite Ansatz, welcher als „marketing intangibles approach” bezeichnet wird, beschreibt die Situation, in der eine Unternehmensgruppe aus der Distanz durch gezielte Sales und Marketing Aktivitäten oder durch einen Limited Risk Distributor in eine Jurisdiktion eingreift und dort eine Nutzer- oder Kundenbasis sowie andere Marketing Intangibles schafft, ohne dass diese Wertschöpfung besteuert werden kann. Auch hier ist der vorgeschlagene Lösungsansatz eine revidierte Residual Profit Split Analyse, bei welcher näherungsweise („mechanical approximations”) der Gewinn bestimmt wird, welcher der Vermarktung immaterieller Güter zugewiesen werden kann. Dieser Gewinn wird in einem folgenden Schritt anhand einer vereinbarten Allokationsmetrik auf die Jurisdiktionen verteilt, in denen die Marketing Intangibles (immaterielle Vermögensgegenstände) generiert wurden.

 

Entsprechend dem dritten Ansatz, welcher als „significant economic presence approach” bezeichnet wird, würde eine ökonomische Präsenz besteuerbar gemacht werden, sobald nachweisbar ist, dass eine beabsichtigte und kontinuierliche Interaktion (beispielsweise durch digitale Technologien) mit einer Jurisdiktion besteht. Für die Bestimmung des zu besteuernden Gewinnes wird hier vorgeschlagen, dass die globale Gewinnmarge einer Unternehmensgruppe auf den Umsatz innerhalb der jeweiligen Jurisdiktion angewandt und darauffolgend unter der Berücksichtigung von gewissen Faktoren (z.B. Umsatz, Wirtschafsgüter, Angestelltenzahl oder auch die Größe der „userbase”) modifiziert wird. Für die angemessene Allokation des Gewinnes wird hier eine verteilende Zuweisungsmethode vorgeschlagen, bei welcher der zuvor bestimmte Gewinn anhand gewichteter Allokationsschlüssel auf die betroffenen Jurisdiktionen aufgeteilt wird.

 

Im Rahmen aller drei Ansätze müsste das geltende Nexus-Prinzip verändert werden, damit die Jursidiktionen das Besteuerungsrecht für die in ihrem jeweiligen Land generierte Wertschöpfung erhalten. Die diesbezüglichen Vorschläge sind die Modifikation oder Erweiterung der Definition einer Betriebsstätte oder die Einführung eines neuen, alleinstehenden Nexus.

 

Vor allem anhand der Gemeinsamkeiten dieser drei Ansätze lässt sich die Zukunftsperspektive der internationalen Besteuerung verdeutlichen: die Entkopplung der Besteuerungsrechte von der Voraussetzung der physischen Präsenz und die Verwendung eines globalen Ansatzes für die Gewinnbestimmung.

 

Das Ziel der öffentlichen Konsultation sowie der weiteren Arbeit der OECD „Task Force on the Digital Economy” (TFDE) an dieser Thematik ist es nun, unter anderem die Anwendbarkeit dieser Ansätze (und eventuell auch eines vereinheitlichten Ansatzes) zu erforschen und bis 2020 einen Konsens über handfeste Vorschläge für die Zukunft der internalen Besteuerung zu erreichen. Über weitere Entwicklungen und Neuigkeiten halten wir sie gerne auf dem Laufenden.

 

 

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