RZWas2018: Härtefallförderung auch für privatrechtlich organisierte Versorger möglich

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veröffentlicht am 26. Juli 2019

 

Zur Vermeidung von unzumutbaren Belastungen der Bürger bei der Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Kommunen seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen mit einer Härtefallförderung. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018). Hierfür stehen pro Jahr bis zu 70 Mio. EUR zur Verfügung.1

 

Dabei ist die Förderung nach RZWas seit Anbeginn auf kommunale Träger zugeschnitten. Demnach können kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (Zweckverbände) und Kommunalunternehmen eine Härtefallförderung für die Sanierung kommunaler Trink- und Abwasseranlagen nach RZWas 2018 beantragen. Die Förderung von rein privaten Organisationsformen, Genossenschaften sowie Wasser- und Bodenverbänden ohne kommunale Beteiligungsmehrheit ist nicht vorgesehen.

 

Allerdings sind unter bestimmten Voraussetzungen auch private Organisationsformen förderberechtigt. So können die genannten Zuwendungsempfänger eine Förderung beantragen, wenn sie mit mehr als 50 Prozent an einem Unternehmen in Privatrechtsform beteiligt sind. Dies bedeutet, auch eine Stadtwerke GmbH kann eine Förderung nach RZWas erhalten, wenn sie zu mehr als 50 Prozent in kommunaler Hand ist. Darüber hinaus können Kommunen eine Härtefallförderung beantragen, wenn sie beispielsweise eine genossenschaftliche Wasserversorgung in ihre Trägerschaft übernehmen. Auch Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) können als kommunale Zusammenschlüsse gefördert werden, wenn deren Mitglieder mehrheitlich Gebietskörperschaften sind.2

 

Die Förderhöhe beträgt je nach Vorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Dabei ist der Erhalt der Förderung an bestimmte Auflagen gebunden. So sind die Zuwendungsempfänger beispielsweise verpflichtet, mit der Verwendungsbestätigung einen Nachweis der Teilnahme an einem Benchmarking-Projekt innerhalb der letzten drei Jahre vorzulegen bzw. die Selbstverpflichtung zu erklären, innerhalb von drei Jahren an einem Benchmarking-Projekt teilzunehmen.3

 

Die Teilnahme am Benchmarking ist ein elementarer Bestandteil der Modernisierungsstrategie der deutschen Wasserwirtschaft. Aktuell startet die 7. Hauptrunde der Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern – EffWB 2019.

 

Unabhängig davon, ob Sie eine Förderung nach RZWas ins Auge fassen oder nicht, gilt: Sollten Sie sich noch nicht zur aktuellen Projektrunde angemeldet haben, dann holen Sie dies jetzt nach!

 

 

 

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1 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Förderdatenbank, abgerufen am 17.08.2019

2 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Handbuch Teil B RZWas 2018,

Stand: November 2018, S. 11.

3 Vgl. Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu

wasserwirtschaftlichen Vorhaben (NBest-Was 2018), Nr. 5.4.

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Tanja Martin

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