Basisvertrag mit Arbodienst in den Niederlanden

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 14. Juni 2017
von Nadja Roß-Kirsch

 

Aktuell gibt es bereits eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, die Arbeitnehmer in den Niederlanden beschäftigen, einen Vertrag mit einem sog. „Arbodienst” zu vereinbaren. Er hat verschiedene Aufgaben in Bezug auf medizinische Leistungen, u.A. die Überprüfung und Beurteilung der Krankmeldungen. Die Arbodienste beschäftigen Betriebsärzte, die diese Leistungen erbringen.

 


 

Ab 1. Juli 2017 sind Unternehmen zusätzlich verpflichtet, einen „Basisvertrag” mit einem Arbodienst zu vereinbaren. In diesem Vertrag ist unter anderem folgendes zu regeln:
  • Arbeitnehmer können auf eigene Initiative den Betriebsarzt konsultieren;
  • Betriebsarzt ist berechtigt, den Arbeitsplatz aufzusuchen;
  • Arbeitnehmer sind berechtigt, neben der Beratung des Betriebsarztes eine zweite Einschätzung zu beantragen;
  • Betriebsarzt zuständig für Berufskrankheiten sowie Prävention und berät den Arbeitgeber dazu.

 
Der Basisvertrag muss vom Betriebsrat genehmigt werden, falls es in den Niederlanden einen Betriebsrat im Unternehmen gibt.
 
Innerhalb der gesetzlichen Anforderungen kann der Basisvertrag maßgeschneidert passend zum Unternehmen erstellt werden. Zusätzlich lassen sich im Vertrag mit dem Arbodienst noch weitere Leistungen vereinbaren.
 
Es gilt für schon existierende Verträge mit Arbodiensten eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2018. Ab diesem Datum wird die Arbeitsaufsichtsbehörde überprüfen, ob die Unternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich des Basisvertrags erfüllen und ggf. Bußgelder verhängen.
 
In diesem Zusammenhang sollte auch bedacht werden: Für Unternehmen, die Arbeitnehmer in den Niederlanden beschäftigen, gilt eine deutlich längere Lohnfortzahlungspflicht. Der Arbeitgeber muss für einen Zeitraum von bis zu 104 Wochen mindestens 70 Prozent des Gehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) fortzahlen. Zur Absicherung dieses Risikos sind Versicherungen in den Niederlanden üblich, die oftmals sogar eine 100 prozentige Lohnfortzahlung im ersten Krankheitsjahr vorsehen.  
  

Deutschland Weltweit Search Menu