Indien-ASEAN – Wettbewerbsvorteile rufen

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Eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Indien und ASEAN schafft viele Vorteile für Investoren. So bietet sich das Land bspw. als Produktionsstandort aufgrund von reduzierten Zöllen an. 
 
Der Rahmenvertrag über umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit („Framework Agreement on Comprehensive Economic Cooperation”) zwischen Indien und ASEAN wurde im Oktober 2008 unterzeichnet. Darauf aufbauend wurde im August 2009 in Bangkok das ASEAN-Indien Freihandelsabkommen („ASEAN India Free Trade Agreement”, kurz AIFTA) abgeschlossen, das zum 1. Januar 2010 in Kraft trat. Das AIFTA umfasst damit einen Markt von 2 Milliarden Menschen und regelt die schrittweise Abschaffung von Zöllen in über 4.000 Produktgruppen, u.a. in den Bereichen Elektronik, Chemie, Maschinen und Textilien. Das AIFTA strebt eine Freihandelszone an mit dem Ziel der Verstärkung wirtschaftlicher Integration und Zusammenarbeit zwischen Indien und ASEAN. Die Grundlagen der Handelsbeziehungen sind in den Artikeln 1 bis 24 des AIFTA geregelt. Nachfolgend werden wichtige Aspekte dargestellt.
 

Inländergleichbehandlung

Das AIFTA sieht vor, dass jeder Unterzeichnerstaat Waren aus anderen Vertragsstaaten gemäß den Prinzipien des „General Agreement on Tariffs and Trade” (GATT) in gleicher Weise behandelt wie einheimische Waren, d.h., dass eine Benachteiligung von Importen in Form von nationalen Steuern oder sonstigen Vorschriften unzulässig ist.
 

Reduzierung und Abbau von Zöllen

Des Weiteren sieht das Abkommen für Waren aus Vertragsstaaten eine schrittweise Reduzierung von Zöllen vor. Hierzu ist ein Zeitplan in der „Anlage zu Zollvereinbarungen” („Schedule of Tariff Commitments”) enthalten. Das genannte Dokument unterscheidet 5 Produktkategorien und enthält jeweils unterschiedliche Regelungen zur Liberalisierung von Zöllen:
  • Produkte im „Standard-Verfahren” („Normal Track”): Ein dauerhafter Zollsatz von 0 Prozent wird bis zum 31. Dezember 2019 erreicht.
  • Produkte im „Verfahren für sensible Produkte” („Sensitive Track”): Ein Zollsatz von 5 Prozent wird bis zum 31. Dezember 2019 erreicht. Für nur 50 Produktgruppen dieser Kategorie kann der Zollsatz beibehalten werden; für die übrigen Produktgruppen erfolgt eine Ermäßigung auf 4,5 Prozent.
  • Sonderprodukte („Special Products”): Dies betrifft nur die indischen Produktbereiche Palmöl, Kaffee, Schwarztee und Pfeffer; bis zum 31. Dezember 2019 wird eine Reduzierung der Zollsätze um durchschnittlich 50 Prozent erfolgen.
  • Hochsensible Produkte („Highly Sensitive List”): Für Produkte aus dieser Kategorie ist der Zollsatz bis zum 31. Dezember 2019 um 25 bis 50 Prozent zu reduzieren.
  • Ausgenommene Produkte („Excluded List”): Produkte dieser Kategorie sind von der generellen Reduzierung der Zollsätze ausgenommen. Zollsätze dieser Produkte werden jedoch einmal jährlich überprüft mit dem Ziel, Marktzugang zu erleichtern.
 

Herkunftsbestimmungen

Das AIFTA trifft detaillierte Regelungen, auf welche Weise die Herkunft von Produkten und damit die Gewährung der reduzierten Zollsätze ermittelt wird. Vollständig in dem exportierenden Vertragsland hergestellte Produkte fallen naturgemäß ohne Weiteres unter den Schutz des Abkommens. Im Falle einer Wertschöpfung von mindestens 35 Prozent im AIFTA-Vertragsland („AIFTA Content”) findet das Abkommen ebenfalls Anwendung. Das AIFTA enthält Formeln und Regelungen, auf welche Weise der „AIFTA Content” ermittelt wird. Dies umfasst auch Richtlinien zu der Gestaltung des Ab-Werk-Preises. Der Herkunftsnachweis ist durch ein „Certificate of Origin” der jeweils festgelegten staatlichen Stelle des Exportlandes zu erbringen.
 

Betrachtung nach Branchen

Aufgrund der sehr differenzierten Regelungen zu Produktgruppen können an dieser Stelle nur allgemeine Aussagen getroffen werden, die für den Einzelfall zu verifizieren sind.
 
In den folgenden Branchen ergeben sich i.d.R. Vorteile, in Indien für den Export nach ASEAN (einschließlich Vorteilen bei dem Import von Rohmaterial aus ASEAN) zu produzieren:
  • Stahl,
  • Chemikalien,
  • Medizin und Pharmazie,
  • Textilien, Kleidung, Edelsteine/Schmuck,
  • Kunsthandwerk, Teppiche sowie
  • Spezialmaschinen.
 
Für den Export nach Indien ergeben sich in den folgenden Branchen Vorteile in der Produktion in ASEAN (inkl. Vorteilen bei dem Import von Rohmaterial aus Indien):
  • Maschinen und Apparaturen sowie
  • Elektrogeräte.
 
Im Falle der Automobilindustrie (einschließlich Komponenten und Ausrüstungen) lässt sich aus den Regelungen keine allgemeingültige Sichtweise ableiten. In diesen Produktgruppen sowie in den Bereichen Kunststoffe, Plastik und Spezialmaschinen ist eine Detailanalyse der Produkte im Einzelfall erforderlich.
 

Bewertung

Die Struktur der Zollsatzreduzierungen macht es für Unternehmen attraktiver, Indien als Produktionsstandort auch für die ASEAN-Staaten zu nutzen.
 

Freihandelsabkommen für Dienstleistungen und Kapitalverkehr

Kürzlich ist ein Freihandelsabkommen für Dienstleistungen und Kapitalverkehr zwischen Indien und ASEAN unterzeichnet worden. Die Details der Umsetzung werden derzeit noch zwischen den Parteien verhandelt. Es besteht hier ein zusätzliches erhebliches Potenzial, die Ressourcen Indiens im Bereich der Dienstleistungen grenzüberschreitend zu nutzen.

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Martin Wörlein

Partner, Leiter Team Indien

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Anand Khetan

Head – Indirect Tax Services (West & South India)

Partner

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