Bundeserlass zu Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen

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​veröffentlicht am 19. April 2022

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat in einem auf den 25.3.2022 datierenden Erlass Sonderregelungen getroffen, um den Auswirkungen der aktuellen krisenbedingten Schwierigkeiten für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen entgegenzuwirken.

Betroffen sind folgende Produktgruppen:

  • Stahl und Stahllegierungen
  • Aluminium
  • Kupfer
  • Erdölprodukte (Bitumen, Kunststoffrohre, Folien und Dichtbahnen, Asphaltmischgut)
  • Epoxidharze
  • Zementprodukte
  • Holz
  • Gusseiserne Rohre


Der Erlass regelt insbesondere die Themen Stoffpreisgleitklausel, Umgang mit neuen und laufenden Vergabeverfahren und Anpassung bestehender Verträge.

 

Das Dokument kann auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herunter geladen werden.

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Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

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