Bewertung von Pensionsrückstellungen – HGB- und IFRS-Zinssatz zum 31. Dezember 2018

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veröffentlicht am 12. Februar 2019

    
Gegenläufige Trends bei der Entwicklung der Zinssätze: Während die HGB-Zinssätze noch sinken, ist für IFRS zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum 31. Dezember 2017 ein konstanter bzw. minimal steigender Zinssatz anzusetzen. Aber Achtung: Schon zum 31. Januar 2019 wurden die Prognosen deutlich nach unten korrigiert!
 

 
Die Bundesbank hat die Zinssätze für die HGB-Bilanzierung veröffentlicht und auch die meinungsbildenden Pensionsberater haben ihre Berechnungen vorgenommen und ihre Ergebnisse veröffentlicht.
 

HGB-Zins

Für die HGB-Bewertung kommt der 10-Jahres-Durchschnitt des Zinssatzes von Staatsanleihen mit 15-jähriger Restlaufzeit zur Anwendung. Dieser beträgt zum 31. Dezember 2018 3,21 Prozent. Im Vorjahr waren das noch 3,68 Prozent.
 

IFRS-Zins

Der Zinssatz für die IFRS-Bilanz ergibt sich aus einer Prognose der zukünftigen Entwicklung des Zinssatzes von laufzeitkongruenten Industrieanleihen bester Bonität. Hierfür wird mit Hilfe von mathematischen Fortschrei­bungsverfahren aus der Vergangenheitsentwicklung der entsprechenden Zinssätze eine Zukunftserwartung abgeleitet.

 

Nachdem für eine solche Prognose verschiedene mathematische Methoden verwendet werden können, kann auch die Streuung der Ergebnisse relativ stark ausfallen. Nachdem es im Vorjahr so ausgesehen hatte, als ob sich die Bandbreiten immer mehr verringern würden, ist dies zum 31. Dezember 2018 nicht mehr der Fall. Speziell für die langen Laufzeiten der Anwärter hat sich die Spanne deutlich erhöht.

 

Die namhaftesten Beraterfirmen sind zu den folgenden Bandbreiten gekommen (die Zinssätze zum 31. Dezember 2017 sind zum Vergleich angegeben):

 

 

Für Mischbestände und reine Anwärterbestände könnte somit derselbe Zinssatz wie im Vorjahr verwendet werden. Aber auch eine Berücksichtigung des Trends zu leicht steigenden Zinsen erscheint bei Betrachtung dieser Werte erst einmal vernünftig. Lediglich bei Rentnerbeständen führt der Trend zwingend zu einem leicht höheren Zinssatz, der dann zu leicht niedrigeren Verpflichtungsbarwerten führt.

 

Zum 30. September 2018 lagen die Prognosen durchgängig sogar noch leicht höher mit 1,60 bis 1,78 Prozent für Rentnerbestände, 1,95 bis 2,08 Prozent für Mischbestände und 2,05 bis 2,30 Prozent für Anwärterbestände. Unter Berücksichtigung der September-Werte hätte man zu dem Ergebnis kommen können, an den oberen Rand der Bandbreite zu gehen.

 

Aber schon zum 31. Januar 2019 stellt sich heraus, dass sich die kurzfristige Hoffnung auf steigende Zinsen quasi in Luft auflöst. Nach nur einem Monat im Vergleich zum 31. Dezember 2018 ergibt sich ein Rückgang um 0,1 bis 0,2 Prozent mit folgendem Ergebnis:

 

 

Fazit

Die HGB-Zinssätze führen auch für 2018 erwartungsgemäß wieder zu rein bewertungstechnischem Mehraufwand. Dieser Effekt ist noch für ca. 3 weitere Jahre zu erwarten. Erst dann werden sich – sofern die Renditen der laufzeitkongruenten Industrieanleihen bester Bonität in der Zwischenzeit nicht ansteigen – HGB- und IFRS-Zinssatz weitestgehend angenähert haben. Für die IFRS-Bilanz empfiehlt es sich, zum 31. Dezember 2018 möglichst schon an den unteren Rand der Bandbreite zu gehen, um damit näher an der Weiterentwicklung der Zinsen zu liegen. 

Kontakt

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Norbert Steinle

Dipl.-Wirtschaftsmathematiker (Univ.), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Aktuar (DAV)

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